Zitat von Max K.
Ich habe mal für einen entsprechenden Vortrag versucht, die "Meinungen" einzelner Bundesländer zu sammeln.
Ich habe zwar die Unterlagen leider nicht mehr, kann aber aus Erinnerung sagen, dass es Bundesländer gibt, die SONDERRECHTE für die Anfahrt nach Alarmierung zum Gerätehaus als zulässig betrachten! Andere Bundesländer halten eine derartige Regelung für unzulässig!
Genial war die Auskunft des Landes Niedersachsen. Es gab nämlich keine! Weder ein Festlegen auf eine Zulässigkeit noch ein eindeutiger Hinweis auf eine Unzulässigkeit!