Das ist das kleinste Problem. Amtshilfe, und fertig. Ich sehe da an sich keine Probleme, und finde es äußerst positiv, dass hier blau und rot regelmäßig in Redundanz zusammenarbeiten.Zitat von Alex22
Das ist das kleinste Problem. Amtshilfe, und fertig. Ich sehe da an sich keine Probleme, und finde es äußerst positiv, dass hier blau und rot regelmäßig in Redundanz zusammenarbeiten.Zitat von Alex22
Ne, weil rein rechtlich ist das nicht ihre Aufgabe...Zitat von überhose
Die mischen sich in was ein was sie "gar nix angeht".
Gesetz
zur Regelung der Rechtsverhältnisse
der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
(THW-Helferrechtsgesetz - THW-HelfRG)
Vom 22. Januar 1990 (BGBl. I S. 118), zuletzt geändert § 3 Abs. 7 durch
Art. 5 Gesetz zur Regelung der Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen vom 21.12.04 (BGBl. I S. 3592)
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz regelt die Rechtsverhältnisse des Technischen Hilfswerks und seiner Helfer.
(2) Das Technische Hilfswerk ist eine nicht rechtsfähige Bundesanstalt mit eigenem Verwaltungsunterbau im Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Es hat folgende Aufgaben:
1. Technische Hilfe im Zivilschutz,
2. technische Hilfe im Auftrag der Bundesregierung außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes,
3. technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen, insbesondere im Bergungs- und Instandsetzungsdienst.
(3) Zur Wahrnehmung der Aufgaben nach Absatz 2 werden im Technischen Hilfswerk Einheiten und Einrichtungen aus Helfern aufgestellt. Die Helfer stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis besonderer Art, das sich nach den folgenden Vorschriften bestimmt.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Tach zusammen!
Ist schon interessant, in welche Richtung sich dieser Thread bewegt. Von der simplen Frage ob SoRe zulässig sind zur Exkursion in das THW-Gesetz!
Ich versuche mal, das eigentliche Thema wieder aufzunehmen.
Habe mal auf der Seite der FUK geschaut und diesen Dateianhang gefunden. Ist schon lustig zu lesen, dass sich die FUK im Jahre 2003 einer Empfehlung des nieders. IM aus dem Jahre 1992 anschließt.
Letztendlich aber auch nur eine Empfehlung ( oder anders gesagt eine "Lehre von dröhnenden Nichts"!).
Außerdem würde ich das nicht von der Organisation abhängig machen sondern von der Alarmierung z. B. auch nachalarmierte Einheiten völlig egal ob Fw oder THW etc.
Gruß Carsten
__________________
Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
(Sokrates)
www.rescue-line.de
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124 124 MRCC Bremen
Ob die FUK diese Empfehlung rausbringt oder eine Katze hat ein Gewehr.Zitat von Poli
Der Inhalt ist einfach nur schwammig geschrieben und wirft bei 80% mehr Fragen als Antworten auf.
Vor allem wird immer wieder vom Worstcase ausgegangen - Unfall mit Personenschaden. Dabei denke ich mal wird ein nicht unerheblicher Teil der 35er Problematik auf Kleinigkeiten wie Einbahnstraßen und Geschwindigkeitsübertretungen aufbauen
Was kann man tun?
Entweder man macht Druck über die politische Schiene das die Anfahrt zum GH explizit in den 35er aufgenommen wird
oder man wartet einfach ab bis der erste Fall höchstrichterlich entschieden wird
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
...wie fast alle Gesetze/Verordnungen die etwas erlauben/gewähren.Zitat von hannibal
Guter Grundgedanke, aber da sich noch nicht einmal z.B. die Patschenhäuptlinge in einem Kreis untereinander "grün" sind, wie willst Du da denn ganz Deutschland und vor allem alle Hilfsdienste unter einen Hut kriegen?Entweder man macht Druck über die politische Schiene das die Anfahrt zum GH explizit in den 35er aufgenommen wird
...auch das steht nicht zu erwarten, das die nach 62 Jahren nun auf einmal diese Problematik erkennen und auch noch sinnvoll und vor allem EINDEUTIG dazu Stellung nehmen.oder man wartet einfach ab bis der erste Fall höchstrichterlich entschieden wird
Gruß Carsten
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In dem Moment, wo es zu einem Personenschaden kommt, kann doch nach allgemeinem Verständnis der 35 eigentlich gar nicht mehr greifen.Zitat von hannibal
Deshalb schrieb ich ja auch von der "Lehre vom dröhnenden Nichts"! Ich kann hier im Forum auch jedem empfehlen, seine (soweit vorhanden) Feuerwehrbekleidung mit rosa Schleifen und hellgrünen Streifen zu "verschönern". Ob sich da jemand dran hält, ist letztendlich seine Sache!Zitat von hannibal
Eine eindeutige rechtliche Vorgabe wäre für alle ein hilfreiches Mittel. Aber diese Grauzone in Nds. ist zum k.....! Nicht nur für die die es betrifft, wenn den Pieper los geht, sondern auch für diejenigen, die sich die Mühe machen, anderen rechtliche Sicherheit zu vermitteln.
Schuldige, wenn ich da jetzt etwas fehlinterpretiere, aber das liest sich wie dunkelstes Kirchturmdenken. Amtshilfe ist Aufgabe so ziemlich jeder Behörde, da brauchts keine spezialgesetzliche Zuweisung. Außerdem, gibt's die wirklich nicht?Zitat von Alex22
Zitat aus dem genannten Gesetz:
Je nach Größe/Aufstellung/Verfügbarkeit der FW-Einheiten liegt die Schwelle des "Unglücksfalles größeren Ausmaßes" nunmal schon da, wo ein zweiter hydraulischer Rettungssatz benötigt wird. Bei uns fährt man generell mit 2 Rettungssätzen einen VU-PKlemm an, wenn das dort die Feuerwehr auch für notwendig hält, aber mit alleinigen Mitteln/Nachbarwehren (zeitlich, personell) nicht durchführen kann, warum nicht das THW mit ins Boot holen?3. technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen, insbesondere im Bergungs- und Instandsetzungsdienst.
Aber langsam sind wir etwas weit von der Ursprungsfrage weg (auch wenn die geklärt sein sollte). Wenn Bedarf besteht, kann hierzu ja ein neuer Thread aufgestellt werden.
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