Schuldige, wenn ich da jetzt etwas fehlinterpretiere, aber das liest sich wie dunkelstes Kirchturmdenken. Amtshilfe ist Aufgabe so ziemlich jeder Behörde, da brauchts keine spezialgesetzliche Zuweisung. Außerdem, gibt's die wirklich nicht?Zitat von Alex22
Zitat aus dem genannten Gesetz:
Je nach Größe/Aufstellung/Verfügbarkeit der FW-Einheiten liegt die Schwelle des "Unglücksfalles größeren Ausmaßes" nunmal schon da, wo ein zweiter hydraulischer Rettungssatz benötigt wird. Bei uns fährt man generell mit 2 Rettungssätzen einen VU-PKlemm an, wenn das dort die Feuerwehr auch für notwendig hält, aber mit alleinigen Mitteln/Nachbarwehren (zeitlich, personell) nicht durchführen kann, warum nicht das THW mit ins Boot holen?3. technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen, insbesondere im Bergungs- und Instandsetzungsdienst.
Aber langsam sind wir etwas weit von der Ursprungsfrage weg (auch wenn die geklärt sein sollte). Wenn Bedarf besteht, kann hierzu ja ein neuer Thread aufgestellt werden.