Das ganze scheint rechtlich in einer Grauzone zu sein.
Als ich 1989 meinen Maschi-Lehrgang besucht habe, wurde noch erzählt, auch bei der Anfahrt zum Gerätehaus habe man Sonderrechte. Wegerechte nicht.
Bei gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitungen (damals hat die Polizei einen Normalerweise direkt danach angehalten) brauchte man nur seinen alarmierten Melder zeigen und der Polizist hat einen weiterfahren lassen.
Es durfte nur halt nix passieren, wobei mir persönlich ein Fall bekannt ist, wo ein Kamerad seinen PKW-Schaden (auf der Anfahrt rechts-vor-links mißachtet) vom Kommunalen Shadensausgleich ersetzt bekommen hat. Die Flensburger Punkte hat er aber erhalten.
Anbei die Empfehlung der Niedersächsischen Feuerwehrunfallkasse: