
Zitat von
überhose
Das ist das kleinste Problem. Amtshilfe, und fertig. Ich sehe da an sich keine Probleme, und finde es äußerst positiv, dass hier blau und rot regelmäßig in Redundanz zusammenarbeiten.
Ne, weil rein rechtlich ist das nicht ihre Aufgabe...
Die mischen sich in was ein was sie "gar nix angeht".
Gesetz
zur Regelung der Rechtsverhältnisse
der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
(THW-Helferrechtsgesetz - THW-HelfRG)
Vom 22. Januar 1990 (BGBl. I S. 118), zuletzt geändert § 3 Abs. 7 durch
Art. 5 Gesetz zur Regelung der Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen vom 21.12.04 (BGBl. I S. 3592)
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz regelt die Rechtsverhältnisse des Technischen Hilfswerks und seiner Helfer.
(2) Das Technische Hilfswerk ist eine nicht rechtsfähige Bundesanstalt mit eigenem Verwaltungsunterbau im Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Es hat folgende Aufgaben:
1. Technische Hilfe im Zivilschutz,
2. technische Hilfe im Auftrag der Bundesregierung außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes,
3. technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen, insbesondere im Bergungs- und Instandsetzungsdienst.
(3) Zur Wahrnehmung der Aufgaben nach Absatz 2 werden im Technischen Hilfswerk Einheiten und Einrichtungen aus Helfern aufgestellt. Die Helfer stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis besonderer Art, das sich nach den folgenden Vorschriften bestimmt.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.