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Thema: Weg zum Gerätehaus

  1. #61
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    Zitat Zitat von Alex22
    Wo soll das denn sein?
    Schau mal hier: http://www.feuerwehr-forum.de/f.php?m=378786#378786

    Edit: Da ist viel Geschwafel dabei, wenns schnell gehen soll: http://www.thw-simmerath.de/index.php?pid=9
    Diese fahren allerdings mit FW zusammen die THL, selten alleine.

  2. #62
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    Zitat Zitat von überhose
    Schau mal hier: http://www.feuerwehr-forum.de/f.php?m=378786#378786

    Edit: Da ist viel Geschwafel dabei, wenns schnell gehen soll: http://www.thw-simmerath.de/index.php?pid=9
    Diese fahren allerdings mit FW zusammen die THL, selten alleine.

    Da muß aber was gewaltig schief gelaufen sein ...
    Denn das THW ist nach den Gesetzen gar nicht dafür verantwortlich solche Hilfe zu leisten.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #63
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    Zitat Zitat von Alex22
    Da muß aber was gewaltig schief gelaufen sein ...
    Denn das THW ist nach den Gesetzen gar nicht dafür verantwortlich solche Hilfe zu leisten.
    Das ist das kleinste Problem. Amtshilfe, und fertig. Ich sehe da an sich keine Probleme, und finde es äußerst positiv, dass hier blau und rot regelmäßig in Redundanz zusammenarbeiten.

  4. #64
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    Junge Junge, der Fuhrpark kann sich wahrlich blicken lassen ;-)

  5. #65
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    Zitat Zitat von überhose
    Das ist das kleinste Problem. Amtshilfe, und fertig. Ich sehe da an sich keine Probleme, und finde es äußerst positiv, dass hier blau und rot regelmäßig in Redundanz zusammenarbeiten.
    Ne, weil rein rechtlich ist das nicht ihre Aufgabe...
    Die mischen sich in was ein was sie "gar nix angeht".

    Gesetz
    zur Regelung der Rechtsverhältnisse
    der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
    (THW-Helferrechtsgesetz - THW-HelfRG)
    Vom 22. Januar 1990 (BGBl. I S. 118), zuletzt geändert § 3 Abs. 7 durch
    Art. 5 Gesetz zur Regelung der Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen vom 21.12.04 (BGBl. I S. 3592)

    Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
    § 1 Anwendungsbereich
    (1) Dieses Gesetz regelt die Rechtsverhältnisse des Technischen Hilfswerks und seiner Helfer.
    (2) Das Technische Hilfswerk ist eine nicht rechtsfähige Bundesanstalt mit eigenem Verwaltungsunterbau im Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Es hat folgende Aufgaben:
    1. Technische Hilfe im Zivilschutz,
    2. technische Hilfe im Auftrag der Bundesregierung außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes,
    3. technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen, insbesondere im Bergungs- und Instandsetzungsdienst.
    (3) Zur Wahrnehmung der Aufgaben nach Absatz 2 werden im Technischen Hilfswerk Einheiten und Einrichtungen aus Helfern aufgestellt. Die Helfer stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis besonderer Art, das sich nach den folgenden Vorschriften bestimmt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #66
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    Tach zusammen!

    Ist schon interessant, in welche Richtung sich dieser Thread bewegt. Von der simplen Frage ob SoRe zulässig sind zur Exkursion in das THW-Gesetz!

    Ich versuche mal, das eigentliche Thema wieder aufzunehmen.

    Habe mal auf der Seite der FUK geschaut und diesen Dateianhang gefunden. Ist schon lustig zu lesen, dass sich die FUK im Jahre 2003 einer Empfehlung des nieders. IM aus dem Jahre 1992 anschließt.

    Letztendlich aber auch nur eine Empfehlung ( oder anders gesagt eine "Lehre von dröhnenden Nichts"!).
    Angehängte Dateien Angehängte Dateien

  7. #67
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    Außerdem würde ich das nicht von der Organisation abhängig machen sondern von der Alarmierung z. B. auch nachalarmierte Einheiten völlig egal ob Fw oder THW etc.
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

    www.rescue-line.de

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    124 124 MRCC Bremen

  8. #68
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    Zitat Zitat von Poli
    Habe mal auf der Seite der FUK geschaut und diesen Dateianhang gefunden. Ist schon lustig zu lesen, dass sich die FUK im Jahre 2003 einer Empfehlung des nieders. IM aus dem Jahre 1992 anschließt.

    Letztendlich aber auch nur eine Empfehlung ( oder anders gesagt eine "Lehre von dröhnenden Nichts"!).
    Ob die FUK diese Empfehlung rausbringt oder eine Katze hat ein Gewehr.
    Der Inhalt ist einfach nur schwammig geschrieben und wirft bei 80% mehr Fragen als Antworten auf.

    Vor allem wird immer wieder vom Worstcase ausgegangen - Unfall mit Personenschaden. Dabei denke ich mal wird ein nicht unerheblicher Teil der 35er Problematik auf Kleinigkeiten wie Einbahnstraßen und Geschwindigkeitsübertretungen aufbauen

    Was kann man tun?

    Entweder man macht Druck über die politische Schiene das die Anfahrt zum GH explizit in den 35er aufgenommen wird

    oder man wartet einfach ab bis der erste Fall höchstrichterlich entschieden wird
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  9. #69
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    Zitat Zitat von hannibal
    Der Inhalt ist einfach nur schwammig geschrieben und wirft bei 80% mehr Fragen als Antworten auf.
    ...wie fast alle Gesetze/Verordnungen die etwas erlauben/gewähren.

    Entweder man macht Druck über die politische Schiene das die Anfahrt zum GH explizit in den 35er aufgenommen wird
    Guter Grundgedanke, aber da sich noch nicht einmal z.B. die Patschenhäuptlinge in einem Kreis untereinander "grün" sind, wie willst Du da denn ganz Deutschland und vor allem alle Hilfsdienste unter einen Hut kriegen?

    oder man wartet einfach ab bis der erste Fall höchstrichterlich entschieden wird
    ...auch das steht nicht zu erwarten, das die nach 62 Jahren nun auf einmal diese Problematik erkennen und auch noch sinnvoll und vor allem EINDEUTIG dazu Stellung nehmen.
    Gruß Carsten
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  10. #70
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    Zitat Zitat von Alex22
    Ne, weil rein rechtlich ist das nicht ihre Aufgabe...
    Die mischen sich in was ein was sie "gar nix angeht".
    Schuldige, wenn ich da jetzt etwas fehlinterpretiere, aber das liest sich wie dunkelstes Kirchturmdenken. Amtshilfe ist Aufgabe so ziemlich jeder Behörde, da brauchts keine spezialgesetzliche Zuweisung. Außerdem, gibt's die wirklich nicht?
    Zitat aus dem genannten Gesetz:
    3. technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen, insbesondere im Bergungs- und Instandsetzungsdienst.
    Je nach Größe/Aufstellung/Verfügbarkeit der FW-Einheiten liegt die Schwelle des "Unglücksfalles größeren Ausmaßes" nunmal schon da, wo ein zweiter hydraulischer Rettungssatz benötigt wird. Bei uns fährt man generell mit 2 Rettungssätzen einen VU-PKlemm an, wenn das dort die Feuerwehr auch für notwendig hält, aber mit alleinigen Mitteln/Nachbarwehren (zeitlich, personell) nicht durchführen kann, warum nicht das THW mit ins Boot holen?


    Aber langsam sind wir etwas weit von der Ursprungsfrage weg (auch wenn die geklärt sein sollte). Wenn Bedarf besteht, kann hierzu ja ein neuer Thread aufgestellt werden.

  11. #71
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    Zitat Zitat von hannibal
    Vor allem wird immer wieder vom Worstcase ausgegangen - Unfall mit Personenschaden. Dabei denke ich mal wird ein nicht unerheblicher Teil der 35er Problematik auf Kleinigkeiten wie Einbahnstraßen und Geschwindigkeitsübertretungen aufbauen
    In dem Moment, wo es zu einem Personenschaden kommt, kann doch nach allgemeinem Verständnis der 35 eigentlich gar nicht mehr greifen.

  12. #72
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    Zitat Zitat von hannibal
    Ob die FUK diese Empfehlung rausbringt oder eine Katze hat ein Gewehr.
    Der Inhalt ist einfach nur schwammig geschrieben und wirft bei 80% mehr Fragen als Antworten auf.
    Deshalb schrieb ich ja auch von der "Lehre vom dröhnenden Nichts"! Ich kann hier im Forum auch jedem empfehlen, seine (soweit vorhanden) Feuerwehrbekleidung mit rosa Schleifen und hellgrünen Streifen zu "verschönern". Ob sich da jemand dran hält, ist letztendlich seine Sache!

    Eine eindeutige rechtliche Vorgabe wäre für alle ein hilfreiches Mittel. Aber diese Grauzone in Nds. ist zum k.....! Nicht nur für die die es betrifft, wenn den Pieper los geht, sondern auch für diejenigen, die sich die Mühe machen, anderen rechtliche Sicherheit zu vermitteln.

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