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Thema: Weg zum Gerätehaus

  1. #16
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    jo, beleuchtet EIGENTLICH nicht. die bewirken keine vorzüge im straßenverkehr sondern dienen einfach nur als warnung für die anderen, ob diese dir dann aus rücksicht platz machen oder sogar aus absicht den weg versperren ist ne andere sache...

  2. #17
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    wärst du so dumm undw ürdest den weg versperren??? alleiine das du das denkst*kopfschüttelhoch10*

  3. #18
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    Zitat Zitat von HLF20/16
    wärst du so dumm undw ürdest den weg versperren??? alleiine das du das denkst*kopfschüttelhoch10*
    sowas hat es alles schon gegeben !

  4. #19
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    BELEUCHTUNG ist verboten, da eine lichttechnische Einrichtung1
    Vergesst das bitte nicht!

    unter www.einsatzforum.de wurde diese Frage auch schon desöfteren gestellt ;)
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
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  5. #20
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    Mir ist das vor kurzer Zeit auch durch den Kopf gegangen , habe dann hier nachgefragt :

    http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=119305

  6. #21
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    Schon lustig, wie hier mal wieder mit falsche Rechtswissen um sich geschmissen wird, obwohl die Themen (sowohl die Sonderrechtsfrage als auch Dachaufsetzer) hier schon zigfach angesprochen wurden...

  7. #22
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    Zitat Zitat von überhose
    Schon lustig, wie hier mal wieder mit falsche Rechtswissen um sich geschmissen wird, obwohl die Themen (sowohl die Sonderrechtsfrage als auch Dachaufsetzer) hier schon zigfach angesprochen wurden...
    Und genau so kommen dann die hängenden Ohren zu stande, wenn die Polizei jemanden zu Kasse bittet, wenn er über die Stränge geschlagen ist!

  8. #23
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    Zitat Zitat von Poli
    Und genau so kommen dann die hängenden Ohren zu stande, wenn die Polizei jemanden zu Kasse bittet, wenn er über die Stränge geschlagen ist!
    Richtig. Denn nicht jeder Polizist duldet Rechtsverstöße von Feuerwehrleuten. Und das ist auch gut so!

    Zur Ausgangsfrage:
    Zitat Zitat von HLF20/16
    nehmen wir mal an der Flipper geht und ich muss zum Einsatz. Habe ich dann auch Als Feuerwehrmann auf dem Weg zum Gerätehaus besondere Rechte?? Wie geschwindigkeitsübertretung, fahren über rote ampel etc??
    Besondere Rechte: Ja! Und zwar die Sonderrechte nach StVO, wie schon von anderen gepostet. Ob Geschwindigkeitsübertretung und Überfahren von Rotlicht darunter zählt, kommt auf den Einzelfall an, hängt nämlich davon ab, ob andere Verkehrsteilnehmer durch deine Fahrweise beeinträchtigt/gefährdet werden. Wir können hier im Forum nicht jede Situation vorausplanen, du musst dich in der jeweiligen Situation immer flott entscheiden, und wenns dumm läuft, haben der Richter und die Anwälte hinterher jede Menge Zeit, um deine Entscheidung zu überprüfen. Daher immer wieder der Rat: Nicht beim Ertönen des Melders/der Sirenen das Hirn ausschalten, den Wichtigkeitsmodus nicht auf Höchststufe setzen, ruhig und vorausschauend zum GH fahren. Jeder, der sich schon im Vorraus Gedanken macht, wie er sich nach der Alarmierung verhält, der sich eine bestimmte Einsatzvorbereitung zurecht gelegt hat (einfachste Verhaltensmuster: immer gleicher Aufbewahrungsplatz für Schlüssel, sinnvolle Kleidungsvorbereitung daheim und im GH...), wird am Ende genau so schnell sein, wie derjenige, der mit quietschenden Reifen, Warnblinker, Dachaufsetzer und Beule im Auto auf den Parkplatz geflogen kommt und dann mit zitternden Beinen versucht, irgendwie in seine PSA zu kommen.

  9. #24
    Memo1 Gast
    Eben und da ist halt bei manchen das prob. der Melder geht an und bei manchen das Hirn aus.
    Also man muß sogar anhalten wenn einen die Polizei anhalten möchte, z.b. allg. Verkehrskontrolle....aber meistens lassen die einen weiter fahren....
    Wie gesagt Sonderrechte hat man mit dem Privat PKW auf dem Weg zum GH, aber ob man die unbedingt einsetzen muß (z.B. Rotlicht an der Ampel)...?
    Habe selber knapp 2km zum GH und 2 Ampeln dorthin und was soll´s wenn es nicht das erste Auto ist, nehmen wir halt das nächste....oder besetzen die NAST.

  10. #25
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    Langsam ist sicher
    und sicher ist schnell

    das trifft das ganze gerade für jüngere Kameraden ganz passend

    ansonsten: Forensuche
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  11. #26
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    Wir haben auch so einen Spruch:


    "Langsam es pressiert"


    Den sag ich auch immer ganz gern zu den etwas jüngeren Kameraden, die es immer verdammt eilig zum Feuerwehrhaus haben.
    Bringt keinem was, wenn man jemanden für einen Einsatz gefährdet, behindert oder gar verletzt, auch nicht sich selber.

  12. #27
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    Einen solchen oder ähnlichen Spruch gibt es wohl in allen HiOrgs

    bei der Bergwacht ganz beliebt:
    2 Schritte stehenbleiben
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  13. #28
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    In Bayern hast du SONDERRECHT!!!!
    Aber nur als Feuerwehrler!!
    Und soweit ich weiß nur in Bayern (Sonderregelung)

  14. #29
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    Aber nur bei der FW und nicht bei den SEG"lern, oder? Wär da der Dachaufsetzer dann auch verboten?

  15. #30
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    Zitat Zitat von Bergwacht9902
    Aber nur bei der FW und nicht bei den SEG"lern, oder? Wär da der Dachaufsetzer dann auch verboten?
    Kommt drauf an ob die SEG zum RD oder KatS gehört.
    Wenn RD dann keine SoRemit Privat PKW, wenn KatS dann schon.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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