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Thema: Weg zum Gerätehaus

  1. #31
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    Zitat Zitat von HAIXMAN
    In Bayern hast du SONDERRECHT!!!!
    Aber nur als Feuerwehrler!!
    Stimmt nicht ganz:

    (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. (STVO §35)


    Und soweit ich weiß nur in Bayern (Sonderregelung)
    Stimmt auch nicht, das ist in ganz Deutschland so.. Die Frage ist halt, ob jemand, der mit seinem Privat-PKW zum Gerätehaus fährt, Feuerwehr ist oder nicht.. Dass ist Auslegungssache, und wird wohl von Gericht zu Gericht unterschiedlich bewertet..

    Wenn man davon ausgeht, dass man auch privat "Feuerwehr" ist (man ist ja auch als Feuerwehr versichert usw.), darf man die STVO übertreten. Wenn allerdings was passiert, wird man behandelt, als hätte man die STVO fahrlässig übertreten..
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  2. #32
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    Zitat Zitat von Max K.
    Stimmt auch nicht, das ist in ganz Deutschland so.
    Falsch .. jedes Bundesland kann bestimmte Dinge der StVO auslegen wie es will.
    Das hier ist zB so ein Fall.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #33
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    Zitat Zitat von HAIXMAN
    In Bayern hast du SONDERRECHT!!!!
    Aber nur als Feuerwehrler!!
    Und soweit ich weiß nur in Bayern (Sonderregelung)
    Schon wieder so ein Käse. *Kopfschüttel*

  4. #34
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    Zitat Zitat von Alex22
    Falsch .. jedes Bundesland kann bestimmte Dinge der StVO auslegen wie es will.
    Das hier ist zB so ein Fall.
    Gibt es denn ein Bundesland, in dem es per Erlass verboten wurde?
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  5. #35
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    Zitat Zitat von Max K.
    Gibt es denn ein Bundesland, in dem es per Erlass verboten wurde?

    Ich habe mal für einen entsprechenden Vortrag versucht, die "Meinungen" einzelner Bundesländer zu sammeln.

    Ich habe zwar die Unterlagen leider nicht mehr, kann aber aus Erinnerung sagen, dass es Bundesländer gibt, die SONDERRECHTE für die Anfahrt nach Alarmierung zum Gerätehaus als zulässig betrachten! Andere Bundesländer halten eine derartige Regelung für unzulässig!

    Genial war die Auskunft des Landes Niedersachsen. Es gab nämlich keine! Weder ein Festlegen auf eine Zulässigkeit noch ein eindeutiger Hinweis auf eine Unzulässigkeit!

  6. #36
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    Zitat Zitat von Poli
    Genial war die Auskunft des Landes Niedersachsen. Es gab nämlich keine! Weder ein Festlegen auf eine Zulässigkeit noch ein eindeutiger Hinweis auf eine Unzulässigkeit!
    Sowas nennt man Politik !!!
    Gruß Carsten
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    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
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  7. #37
    Memo1 Gast
    [/QUOTE]
    Stimmt auch nicht, das ist in ganz Deutschland so.. Die Frage ist halt, ob jemand, der mit seinem Privat-PKW zum Gerätehaus fährt, Feuerwehr ist oder nicht.. Dass ist Auslegungssache, und wird wohl von Gericht zu Gericht unterschiedlich bewertet..

    Wenn man davon ausgeht, dass man auch privat "Feuerwehr" ist (man ist ja auch als Feuerwehr versichert usw.), darf man die STVO übertreten. Wenn allerdings was passiert, wird man behandelt, als hätte man die STVO fahrlässig übertreten..[/QUOTE]
    Der Einsatz fängt an wenn es piept.
    Da ist natürlich die sache von der Zweckmäßigkeit, also wie weit ist es zum Feuerwehrhaus/Meldung was los ist, wie lange ist der Alarm schon wieder her...

  8. #38
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    Und Dachaufsetzer sind, in unbeleuchteter Version, erlaubt, egal wer du bist.
    Schreib drauf "Feuerwehr im Einsatz", "THW auf dem Weg zum ALDI" oder sonstwas, das ist vollkommen egal. Solange ein Begriff nicht geschützt ist kannst du dir aufs Dach setzen, was du willst und wann du willst.
    Was der Bürger denkt, beachte ich mal nicht!
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
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  9. #39
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    Zitat Zitat von abc-truppe
    Und Dachaufsetzer sind, in unbeleuchteter Version, erlaubt, egal wer du bist.
    Schreib drauf "Feuerwehr im Einsatz", "THW auf dem Weg zum ALDI" oder sonstwas, das ist vollkommen egal. Solange ein Begriff nicht geschützt ist kannst du dir aufs Dach setzen, was du willst und wann du willst.
    Was der Bürger denkt, beachte ich mal nicht!
    Einer der besten und im Kern treffensten Beiträge zu diesem Thema
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  10. #40
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    Zitat Zitat von abc-truppe
    Und Dachaufsetzer sind, in unbeleuchteter Version, erlaubt, egal wer du bist.
    Schreib drauf "Feuerwehr im Einsatz", "THW auf dem Weg zum ALDI" oder sonstwas, das ist vollkommen egal. Solange ein Begriff nicht geschützt ist kannst du dir aufs Dach setzen, was du willst und wann du willst.
    Was der Bürger denkt, beachte ich mal nicht!
    Falsch ...
    Das ist nach einem Ministerialschreiben vom 16.03.2000 für Bayern nicht zulässig.
    Hier darf das Schild nur benutzt werden wenn man im Einsatzfalle zum Gerätehaus/Schadstelle fährt.
    Dafür dürfen in Bayern aber die Schiler retroreflektierend sein.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  11. #41
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    Zitat Zitat von Alex22
    Falsch ...
    Das ist nach einem Ministerialschreiben vom 16.03.2000 für Bayern nicht zulässig.
    Hier darf das Schild nur benutzt werden wenn man im Einsatzfalle zum Gerätehaus/Schadstelle fährt.
    Dafür dürfen in Bayern aber die Schiler retroreflektierend sein.
    Ah, okay, dann hab ich das mal für ein anderes BL gelesen, danke für die Info.

    @hannibal: Ist das ironisch gemeint? War nur die Antwort auf die Frage von bergwacht 9022...
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
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  12. #42
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    @ abc Truppe

    das war eigentlich ernst gemeint

    weil es den Zauber dieser Presslinge mit einem Satz auflöst
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  13. #43
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    Es ist spät und ich frag mal ganz blöd; was ist mit retroreflektierend gemeint?

  14. #44
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    Klicke Er, lese Er und lerne Er:
    http://www.3msafety.ch/contentd/sich...reflection.asp

    Quasi kein beleuchterer Aufsetzer, sondern eher ein reflektierender!

    Erst gestern abend habe ich wieder das Phänomen beobachtet. In der Stadt, wo ich Urlaub mache, wurde anscheinend alarmiert und ein VW Transporter eines Handwerkers, das Dach vollgestopft mit Leitern und Kisten, fuhr hinter einem kleinen VW her. Warnblinker an und erst nach längerem Suchen fand ich das Schild "Feuerwehr im Einsatz". Aber schön dicht auffahren und rumgestikulieren wie ein Irrer. Das ist ja wirklich nicht Sinn und Zweck, besonders weil der arme Mann vor ihm keine Chance hatte, irgendwas zu erkennen, nur dass einer dicht auffährt und rumfuchtelt.
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
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  15. #45
    THW-Tom Gast
    Hallo zusammen.

    Da Lobe ich mir das THW. Da ist die Inanspruchnahme von Sonder- oder Wegerechte per Rundferfügung untersagt. Punkt. Da gibt es auch nix zu diskutieren.

    Gruß

    Tom

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