Mir ist das vor kurzer Zeit auch durch den Kopf gegangen , habe dann hier nachgefragt :
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=119305
Mir ist das vor kurzer Zeit auch durch den Kopf gegangen , habe dann hier nachgefragt :
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=119305
Schon lustig, wie hier mal wieder mit falsche Rechtswissen um sich geschmissen wird, obwohl die Themen (sowohl die Sonderrechtsfrage als auch Dachaufsetzer) hier schon zigfach angesprochen wurden...
Und genau so kommen dann die hängenden Ohren zu stande, wenn die Polizei jemanden zu Kasse bittet, wenn er über die Stränge geschlagen ist!Zitat von überhose
Richtig. Denn nicht jeder Polizist duldet Rechtsverstöße von Feuerwehrleuten. Und das ist auch gut so!Zitat von Poli
Zur Ausgangsfrage:Besondere Rechte: Ja! Und zwar die Sonderrechte nach StVO, wie schon von anderen gepostet. Ob Geschwindigkeitsübertretung und Überfahren von Rotlicht darunter zählt, kommt auf den Einzelfall an, hängt nämlich davon ab, ob andere Verkehrsteilnehmer durch deine Fahrweise beeinträchtigt/gefährdet werden. Wir können hier im Forum nicht jede Situation vorausplanen, du musst dich in der jeweiligen Situation immer flott entscheiden, und wenns dumm läuft, haben der Richter und die Anwälte hinterher jede Menge Zeit, um deine Entscheidung zu überprüfen. Daher immer wieder der Rat: Nicht beim Ertönen des Melders/der Sirenen das Hirn ausschalten, den Wichtigkeitsmodus nicht auf Höchststufe setzen, ruhig und vorausschauend zum GH fahren. Jeder, der sich schon im Vorraus Gedanken macht, wie er sich nach der Alarmierung verhält, der sich eine bestimmte Einsatzvorbereitung zurecht gelegt hat (einfachste Verhaltensmuster: immer gleicher Aufbewahrungsplatz für Schlüssel, sinnvolle Kleidungsvorbereitung daheim und im GH...), wird am Ende genau so schnell sein, wie derjenige, der mit quietschenden Reifen, Warnblinker, Dachaufsetzer und Beule im Auto auf den Parkplatz geflogen kommt und dann mit zitternden Beinen versucht, irgendwie in seine PSA zu kommen.Zitat von HLF20/16
Eben und da ist halt bei manchen das prob. der Melder geht an und bei manchen das Hirn aus.
Also man muß sogar anhalten wenn einen die Polizei anhalten möchte, z.b. allg. Verkehrskontrolle....aber meistens lassen die einen weiter fahren....
Wie gesagt Sonderrechte hat man mit dem Privat PKW auf dem Weg zum GH, aber ob man die unbedingt einsetzen muß (z.B. Rotlicht an der Ampel)...?
Habe selber knapp 2km zum GH und 2 Ampeln dorthin und was soll´s wenn es nicht das erste Auto ist, nehmen wir halt das nächste....oder besetzen die NAST.
Langsam ist sicher
und sicher ist schnell
das trifft das ganze gerade für jüngere Kameraden ganz passend
ansonsten: Forensuche
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Wir haben auch so einen Spruch:
"Langsam es pressiert"
Den sag ich auch immer ganz gern zu den etwas jüngeren Kameraden, die es immer verdammt eilig zum Feuerwehrhaus haben.
Bringt keinem was, wenn man jemanden für einen Einsatz gefährdet, behindert oder gar verletzt, auch nicht sich selber.
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