ne bist nicht im einsatz vondaher gilt die stvo. keiner sagt, dass man so späßchen mit der roten ampel etc. darf, es wird höchstens GEDULDET solange nichts schiefgeht.
ne bist nicht im einsatz vondaher gilt die stvo. keiner sagt, dass man so späßchen mit der roten ampel etc. darf, es wird höchstens GEDULDET solange nichts schiefgeht.
Danke Jungs
merke ich mir
eine frage noch. Was sollen denn diese FEUERWEHR IM EINSATZ gelblichter aufem dach. Kann doch eh keiner im Rückspiegel lesen und was soll mir das bringen? das darf man ja drauf machen oder?
also soviel ich weiß, bin mir aber nicht sicher, sind beleuchtete und blinkende dachaufsetzer nicht zulässig, werden aber von den MEISTEN polizisten gedultet.Zitat von HLF20/16
Mir ist das vor kurzer Zeit auch durch den Kopf gegangen , habe dann hier nachgefragt :
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=119305
Schon lustig, wie hier mal wieder mit falsche Rechtswissen um sich geschmissen wird, obwohl die Themen (sowohl die Sonderrechtsfrage als auch Dachaufsetzer) hier schon zigfach angesprochen wurden...
Und genau so kommen dann die hängenden Ohren zu stande, wenn die Polizei jemanden zu Kasse bittet, wenn er über die Stränge geschlagen ist!Zitat von überhose
Richtig. Denn nicht jeder Polizist duldet Rechtsverstöße von Feuerwehrleuten. Und das ist auch gut so!Zitat von Poli
Zur Ausgangsfrage:Besondere Rechte: Ja! Und zwar die Sonderrechte nach StVO, wie schon von anderen gepostet. Ob Geschwindigkeitsübertretung und Überfahren von Rotlicht darunter zählt, kommt auf den Einzelfall an, hängt nämlich davon ab, ob andere Verkehrsteilnehmer durch deine Fahrweise beeinträchtigt/gefährdet werden. Wir können hier im Forum nicht jede Situation vorausplanen, du musst dich in der jeweiligen Situation immer flott entscheiden, und wenns dumm läuft, haben der Richter und die Anwälte hinterher jede Menge Zeit, um deine Entscheidung zu überprüfen. Daher immer wieder der Rat: Nicht beim Ertönen des Melders/der Sirenen das Hirn ausschalten, den Wichtigkeitsmodus nicht auf Höchststufe setzen, ruhig und vorausschauend zum GH fahren. Jeder, der sich schon im Vorraus Gedanken macht, wie er sich nach der Alarmierung verhält, der sich eine bestimmte Einsatzvorbereitung zurecht gelegt hat (einfachste Verhaltensmuster: immer gleicher Aufbewahrungsplatz für Schlüssel, sinnvolle Kleidungsvorbereitung daheim und im GH...), wird am Ende genau so schnell sein, wie derjenige, der mit quietschenden Reifen, Warnblinker, Dachaufsetzer und Beule im Auto auf den Parkplatz geflogen kommt und dann mit zitternden Beinen versucht, irgendwie in seine PSA zu kommen.Zitat von HLF20/16
In Bayern hast du SONDERRECHT!!!!
Aber nur als Feuerwehrler!!
Und soweit ich weiß nur in Bayern (Sonderregelung)
Aber nur bei der FW und nicht bei den SEG"lern, oder? Wär da der Dachaufsetzer dann auch verboten?
Kommt drauf an ob die SEG zum RD oder KatS gehört.Zitat von Bergwacht9902
Wenn RD dann keine SoRemit Privat PKW, wenn KatS dann schon.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Stimmt nicht ganz:Zitat von HAIXMAN
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. (STVO §35)
Stimmt auch nicht, das ist in ganz Deutschland so.. Die Frage ist halt, ob jemand, der mit seinem Privat-PKW zum Gerätehaus fährt, Feuerwehr ist oder nicht.. Dass ist Auslegungssache, und wird wohl von Gericht zu Gericht unterschiedlich bewertet..Und soweit ich weiß nur in Bayern (Sonderregelung)
Wenn man davon ausgeht, dass man auch privat "Feuerwehr" ist (man ist ja auch als Feuerwehr versichert usw.), darf man die STVO übertreten. Wenn allerdings was passiert, wird man behandelt, als hätte man die STVO fahrlässig übertreten..
hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
Falsch .. jedes Bundesland kann bestimmte Dinge der StVO auslegen wie es will.Zitat von Max K.
Das hier ist zB so ein Fall.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Gibt es denn ein Bundesland, in dem es per Erlass verboten wurde?Zitat von Alex22
hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
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Stimmt auch nicht, das ist in ganz Deutschland so.. Die Frage ist halt, ob jemand, der mit seinem Privat-PKW zum Gerätehaus fährt, Feuerwehr ist oder nicht.. Dass ist Auslegungssache, und wird wohl von Gericht zu Gericht unterschiedlich bewertet..
Wenn man davon ausgeht, dass man auch privat "Feuerwehr" ist (man ist ja auch als Feuerwehr versichert usw.), darf man die STVO übertreten. Wenn allerdings was passiert, wird man behandelt, als hätte man die STVO fahrlässig übertreten..[/QUOTE]
Der Einsatz fängt an wenn es piept.
Da ist natürlich die sache von der Zweckmäßigkeit, also wie weit ist es zum Feuerwehrhaus/Meldung was los ist, wie lange ist der Alarm schon wieder her...
Und Dachaufsetzer sind, in unbeleuchteter Version, erlaubt, egal wer du bist.
Schreib drauf "Feuerwehr im Einsatz", "THW auf dem Weg zum ALDI" oder sonstwas, das ist vollkommen egal. Solange ein Begriff nicht geschützt ist kannst du dir aufs Dach setzen, was du willst und wann du willst.
Was der Bürger denkt, beachte ich mal nicht!
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