Jede öffendliche Einrichtung ist doch zur Amtshilfe verpflichtet. Und wenn die Pol das THW zur Amtshilfe anfordert um eine Einsatzstelle auszuleuchten ist das legitim. Hier regelt ja das THW nicht den Verkehr und kontroliert auch keine Fahrzeuge, sorgt ja nur für Licht. Anders sieht es aus wenn das THW eingesetzt wird, die nur pol.-BOS durchführen dürfen.
Was die Verkehrsregelung in Bayern angeht wurde dem THW diese Aufgabe per Gesetz übertragen somit ist das nun mal in Bayern auch legitim.
Was die andern Bundesländern angeht, die diese Regelung nicht haben, darf das THW keinen Verkehr regeln. Aber man kann den Verkehr warnen.
Blinky




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