Tom, halt doch mal den Ball etwas flacher.
Dass iim süddeutschen Bereich und besonders in Bayern die Uhren in vielen Bezügen verdammt anders ticken als im Rest Deutschlands ist ja kein Geheimnis.
Wenn dir aber die rechtlichen Grundlagen, die für die Bundesanstalt THW auch bundeseinheitlich gelten nicht bekannt sind dann würde ich an deiner Stelle nicht so auf den Putz hauen.
THV ist keine ordinäre Aufgabe des THW. Da kannst du dich winden wie du willst.

THW-HelfRG
§ 1 Anwendungsbereich

(2) Das Technische Hilfswerk ist eine nicht rechtsfähige Bundesanstalt mit eigenem Verwaltungsunterbau im Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Es hat folgende Aufgaben:

1. Technische Hilfe im Zivilschutz,
2. technische Hilfe im Auftrag der Bundesregierung außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes,
3. technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen, insbesondere im Bergungs- und Instandsetzungsdienst.

Da steht nichts von THV.

Ich hoffe du hast deine im Januar begonnene Grundausbildung mittlerweile abgeschlossen.


MkG aus dem Zugtrupp