Klar in Rahmen von Kat-Schutz-Einsätzen. Dacht das das klar ist.
Auserhalb vom Kat-Schutz dürfen wir in Bayern aber sogar Verkehrsregelnde Maßnahmen durchführen. Sobald ich bei einer Veranstaltung eine Straße sperre ist dies eine VerkehrsREGELNDE Maßnahme.
Gruß
Tom