Ein Infrarot-Transceiver, um die ObU auf korrekte Entrichtung der Gebühren abfzufragen. Geht also nur mit einer transparenten Haube. Da das Ganze keine lichttechnische Einrichtung im Sinne der StVZO ist, muß da auch nichts leuchten.Zitat von akkonsaarland
Und selbst wenn das alles anders wäre, die Bundesbehörde bekommt ganz sicher ihre Ausnahmegenehmigung, da dürfen wir alle ganz unbesorgt sein ;-)
MfG
Frank