Wo steht es geschrieben das Fahrzeuge mit Blaulicht keine "Gelblichtwarnanlage" haben dürfen???
Nirgends. Sie bekommen in Sachsen und Bayern halt keine Ausnahmegenehmigungen mehr für die Anlagen. Der Tri-Blitz, als einzige Anlage mit KBA-Zulassung, darf nicht fest montiert sein und ist somit nur wenig sinnvoll. In der Ausführung Festmontage/während der Fahrt bedienbar ist die Zulassung erloschen und man bedarf wieder der Ausnahmegenehmigung.

Welche Voraussetzungen muß ein Fw-Fahrzeug erfüllen um eine "Gelblichtwarnanlage" genehmigt zu bekommen???
Es muß aus einem Bundesland kommen, in dem noch Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.

Warum bekommen EVU-Fahrzeuge eine "Gelblichtwarnanlage" und Blaulicht genehmigt???
Warum dürfen Abschleppunternehmen und Kanalreinigungsdienste ihre Arbeitsfahrzeuge mit leuchtroten Streifen/Markierungen versehen?
Warum ist die Banane krumm?

Ansonsten gilt, nach wie vor, die eiserne Regel für den Umgang mit der Behörde:
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
(®Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg, 1802-1875)

MfG

Frank