Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
Bei diesem Bild fallen wiederum die rot-weißen Kanten-Beklebungen auf. So weit ich weiß, sind die doch auch nicht zulässig.
...doch, wenn das Fahrzeug als Warn-/Absicherungsfahrzeug, mit entsprechender Beladung, offiziell deklariert ist - geschickter advokatischer Winkelzug - daher auch die problemlose Zulassung der "Dachwarnanlage" (Festanbau)

Hab mich da grad beim THW schlau gemacht die dieses auch so genehmigt bekommen haben.

Gruß Carsten