...doch, wenn das Fahrzeug als Warn-/Absicherungsfahrzeug, mit entsprechender Beladung, offiziell deklariert ist - geschickter advokatischer Winkelzug - daher auch die problemlose Zulassung der "Dachwarnanlage" (Festanbau)Zitat von Mr. Blaulicht
Hab mich da grad beim THW schlau gemacht die dieses auch so genehmigt bekommen haben.
Gruß Carsten