Zitat Zitat von akkonsaarland
wie ist es denn mit blaulicht an festen gebäuden.
z.b. kenne ich ein tor das im "fahrbetrieb" mit blauen blitzern abgesichert wird
...in diesem Fall irrelevant, da es sich um ein festes Gebäude handelt und nicht um ein Fahrzeug - Du, oder besser gesagt Die, nehmen mit ihrem Gebäude ja nicht am öffentlichen Straßenverkehr teil ;-) siehe auch die Blaulichter am "Roten Hahn" von vielen Feuerwachen bzw. Fw-Gerätehäusern, den roten Ampeln an Betriebseinfahrten oder Warneinrichtungen an fernbedienbaren Toren.

Einzige Einschränkung: es darf den öffentlichen Straßenverkehr nicht behindern und/oder gefährden z.B. durch Blendwirkung.

Gruß Carsten