Nein, einfach nur Fragen, die sich mit denen von Dir gestellten Fragen zu einem Fragenkatalog addieren, auf den es in dieser Bananenrepublik scheinbar keine Antworten gibt.Zitat von Pille112
Ich stehe auf der KFZ-Zulassungsstelle, bekomme meinen RTW nicht zugelassen, weil die leuchtrote Bauchbinde breiter als 150mm ist, während gleichzeitig jeder Bembel sein Auto mit leuchtrotem Dekor schmücken kann.
Ich brauche eine Ausnahmegenehmigung vom RP, obwohl mir in §52.10 StVZO die Anbringung als einzigstem Bedarfsträger (FZG des Rettungsdienstes) gestattet ist. Firmenfahrzeuge werden einfach durchgewunken.
Viel mehr als Sarkasmus und Zynismus bleibt da nicht.
Das war ja nun wirklich kein persönlicher Angriff.Mir ist durchaus bewusst, dass es hier Leute gibt die eine kontoverse Diskussion nicht weiterführen können wenn ihnen die Antworten ausgehen und/oder das nötige Hintergrundwissen fehlt.
Die Ausnahmegenehmigungen zur StVZO werden aber von den Ländern oder sogar den Kreisen und kreisfreien Städten (untere Straßenverkehrsbehörden) erteilt. Im Rahmen des üblichen Ermessensspielraums.Aber nun mal zum ernst der Sache zurück...
...da es sich bei der, wie sicherlich den meisten hier bekannt sein dürfte, StVZO um eine Bundesverordnung handelt müßte diese hier voll zum tragen kommen. Da, trotz unserer föderalistischen Staatsstruktur, immer noch Bundesrecht über Landesrecht steht ist es eigentlich unmöglich das eine "Anweisung" eines Landes eine Bundesverordnung aushebelt.
Das wäre ja mal eine dankbare Aufgabe für die Landesfeuerwehrverbände und/oder den Bundesfeuerwehrverband und/oder die AGBF. Oder auch nicht ...Ich denke das man manchmal auch um sein Recht streiten muß - auch gegen Behörden und Ämter ggf. auch mal bis zum BVG
MfG
Frank