Na, ich weiß ja nicht wie Du den "Farbenmix", quer durch die Republik siehst, aber:Zitat von F64098
POL => grün, grün/weiß, grün/silber, blau/silber blau/grau teilweise auch mit rot/weißen Aufklebern
Fw => rot, tagesleuchtrot, rot/weiß, rot/schwarz, rot/gelb, gelb/rot rot/silber, tagesleuchtrot/weiß, tagesleuchtrot/weiß/gelb, orange und das ganze dann noch mit silbernen Gerätefachabdeckungen/-jalousien
RD => gelb, rot, tagesleuchtrot, weiß, blau, grün, hellelfenbein und das ganze in allen möglichen Kombinationen.
...und da regst Du dich über die "Kaaskopjes" auf???
...und haben genau damit das gültige Bundesrecht (StVZO) "ad absurdum" geführt bzw. ausgehebelt.Die hatten doch aber (HH & B) grötenteils ihre "landeseigene" Lackiervorschrift.
...nur der Sinn bleibt mir, in der heutigen Zeit, verborgen.Die Unfallhilfsfahrzeuge von Verkehrsbetrieben mit Schienenfahrzeugen und/oder O-Bussen sind in §35 StVO erwähnt und dürfen demzufolge Sonderrechte ausüben.
Gruß Carsten