@Pille: Wenn du die Beiträge nicht immer so zerpflücken würdest, dann würdest du auch den Sinn verstehen ^^

Ein paar Anmerkungen zu deiner Pflück-Orgie:

1. Eine "Kurzschlusserdung" wird wohl bei über 10kV niemand durchführen ^^
Und eine "Sicherheitserdung" ist immer im Rahmen der 5 Sicherheitsregeln (unter anderem: Erden UND Kurzschliessen) durchzuführen...

2. "Genau deshalb gibt es den DB-Kriesenmanager", damit Solche Vorfälle nichtmehr vorkommen müssen, weil ein Zuständiger mit Sicherheit kommt... (wenn auch mal später)

3. Bei EVU-Leitungen reden wir nicht über Popel 400 Volt Leitungen, sondern über eine 110kV z.B... Da möcht ich dich mal sehen, wie ihr sicherstellt, dass diese Frei ist und der EVU lediglich "nur noch" zuschalten muss ^^

4. "die Meldung das eine Strecke stromlos ist kommt ja sowieso von der Leitstelle."
Solange keine Gefahr für Leib und Leben der Unfallofper besteht (z.b. Auto auf den Bahngleisen), dann bleibt JEDE und das ausnahmslos JEDE Einsatzkraft ausserhalb des Gefahrenbereichs, bis die Bahnstrecke durch einen Verantwortlichen frei gegeben wurde...
Und die Leitstelle gibt lediglich diese Freigabe, wenn von der Bahn ein entsprechendes Fax eingegangen ist... (Welches es nur gibt, wenn das Gleis aus einwandfrei identifiziert werden kann)...
Was macht man jetzt also auf einem Bahnhof, oder wo mehrere Gleise zusammen laufen???

Im Falle, dass keine Gefahr für Leib und Leben gegeben ist, eben NICHTS...

Denn ein EVU wird definitiv NICHT einen kompletten Landstrich abschalten, nur weil irgend eine Feuerwehr-Hauptmann meint, dass der vom PKW erwischte Mast unbedingt freigeschaltet werden muss, obwohl die Einsatzstelle zu sicherheit alle geräumt werden kann...

Somit ist es absolut wurscht, obs die DB ist oder ein EVU... solange es "nur" um Sachwerte geht, stehen diese einem weit aus größeren Schaden durch die Ausfälle hinterher...

Und jetzt erzähl mir nicht, dass würde ein EVU machen ^^


MfG Fabsi