...und wenn keine existiert, dann kann ja logischer Weise auch keine zur Anwendung kommen.Zitat von F64098
Ja, wurde aber aber auch echt Zeit dass sich da mal was ändert.
...und wer hat sich daran seit Jahrzehnten schon nicht gehalten ---Die Feuerwehr--- mit ihrer Ganzlackierung in Tagesleuchtrot !!!Exakt, das war nämlich noch zu Zeiten der DIN 75080, dort waren 2 umlaufende Streifen mit einer Breite von 150 mm definiert. Das sieht an einem Vario natürlich etwas ärmlich aus und die Ausnutzung von Karosseriesicken als Begrenzungslinien erzeugt halt wesentlich breitere Streifen.
Da scheinen andere wohl auch gemerkt, und die Ausnahmegenehmigung erhalten zu haben. Nur das mit den zweierlei Maß messen verstehe ich im Moment nicht so ganz. Außerdem weißt Du doch: hier in Deutschland sind alle gleich...Das Besorgen der Ausnahmegenehmigung war kein großer Akt, aber es ärgert einen halt mächtig, wenn derart mit zweierlei Maß gemessen wird.
...nur manche wohl etwas gleicher...
Im §52 StVZO ist allerdings nur von "Tagesleuchtrot" die Rede.Tagesleuchtrot (und alle anderen fluoreszierenden/phosphoreszierenden/reflektierenden Lackierungen bzw. Folien) sind lichttechnische Einrichtungen und somit genehmigungs- bzw. eintragungspflichtig. §52 Abs. 10 StVZO gestattet die Verwendung tagesleuchtroter Streifen nur an Fahrzeugen des Rettungsdienstes.
Bei einem Abschleppunternehmen kann man ja darüber nachdenken, ob solche eine Gestaltung wirkliche Vorteile bringt, aber bei einem Abflußservice mit reinweißen Fahrzeugen und komplettem Dekor in Leuchtrot ist die Schmerzgrenze weit überschritten.
Was die Schmerzgrenze betrifft kann ich nur sagen: ...es schmerzt wohl noch nicht genug...
Außerdem ist mir zur Zeit leider nicht bekannt ob die Wirtschaft sich da auf, ggf. anders lautendes, Europarecht berufen kann.
Wie Du schon so treffend gesagt hast ...SOLLTE...Dessen Schutz sollte eigentlich im Interesse der Straßenverkehrsbehörden liegen.
Das gibt es hier auch - halte ich auch für durchaus sinnvoll für Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke und andere Ausnahmen gibt es ja auch noch zur genüge z.B. div. Verkehrsbetriebe (DB-"Notfallmanager", Unfallhilfsfahrzeuge etc.) da frage ich mich dann allerdings auch nach dem Sinn des ganzenEin Beispiel hast Du ja schon genannt. Hier fährt der Gasversorger damit rum,... ...und in Berlin fährt der Wasseversorger mit Blaulicht und Tatü zum verstopften Abwasserrohr (Bericht in N24).
Das kann's ja irgendwie nicht sein.
Gruß Carsten