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Thema: Die Feuerwehr hat ausgeblinkt

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Pille112
    Das kommt ganz darauf an ob es eine "Landeslackiervorschrift" gibt?
    Nein, existiert(e) keine. Theoretisch war schon die Grundfarbe Weiß ein Frevel gegen die DIN ;-)

    Wenn ja - wie ist sie ausgestaltet/formuliert?
    Oder ist sie ein rudimentäres Relikt das vielleicht schon außer Kraft gesetzt worden ist
    Exakt, das war nämlich noch zu Zeiten der DIN 75080, dort waren 2 umlaufende Streifen mit einer Breite von 150 mm definiert. Das sieht an einem Vario natürlich etwas ärmlich aus und die Ausnutzung von Karosseriesicken als Begrenzungslinien erzeugt halt wesentlich breitere Streifen. Der (niedersächsische) TÜV-Prüfer hat beim Erstellen des Briefs einen etwas kryptischen Hinweis eingetragen, der von mir so interpretiert wurde, daß die Genehmigung bereits vorliegt. Irrtum.
    Das Besorgen der Ausnahmegenehmigung war kein großer Akt, aber es ärgert einen halt mächtig, wenn derart mit zweierlei Maß gemessen wird.

    Es hat ja z.B. auch "ewig" gedauert, bis die ganzen blauen LEDs an Fahrzeugen wieder verschwunden waren. Anfangs konnte man ja den Eindruck haben, daß dieser Unfug weder die Polizei noch die Zulassungsbehörden interessiert.

    - das würde die Zulassung an Fahrzeugen der Wirtschaft erklären - und der zuständige Zulassungsangestellte von der Wirtschaft darauf hingewiesen wurde und von Dir nicht.
    Tagesleuchtrot (und alle anderen fluoreszierenden/phosphoreszierenden/reflektierenden Lackierungen bzw. Folien) sind lichttechnische Einrichtungen und somit genehmigungs- bzw. eintragungspflichtig. §52 Abs. 10 StVZO gestattet die Verwendung tagesleuchtroter Streifen nur an Fahrzeugen des Rettungsdienstes.
    Bei einem Abschleppunternehmen kann man ja darüber nachdenken, ob solche eine Gestaltung wirkliche Vorteile bringt, aber bei einem Abflußservice mit reinweißen Fahrzeugen und komplettem Dekor in Leuchtrot ist die Schmerzgrenze weit überschritten.
    Der Effekt der Warneinrichtungen von Einsatzfahrzeugen wird ja unter anderem durch das Alleinstellungsmerkmal erreicht. Dessen Schutz sollte eigentlich im Interesse der Straßenverkehrsbehörden liegen. Trotzdem gibt es schon seit längerer Zeit sowas wie eine Blaulichtinflation. Jeder Hans und Franz bekommt die Genehmigung, wenn er nur im weiteren Sinne einen Notdienst anbietet.
    Ein Beispiel hast Du ja schon genannt. Hier fährt der Gasversorger damit rum, irgendwo im Forum wurde mal ein über Wachschutzunternehmen mit Pseudoblaulichtern berichtet und in Berlin fährt der Wasseversorger mit Blaulicht und Tatü zum verstopften Abwasserrohr (Bericht in N24).
    Das kann's ja irgendwie nicht sein.


    MfG

    Frank

  2. #2
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    Zitat Zitat von F64098
    Nein, existiert(e) keine. Theoretisch war schon die Grundfarbe Weiß ein Frevel gegen die DIN ;-)
    ...und wenn keine existiert, dann kann ja logischer Weise auch keine zur Anwendung kommen.
    Ja, wurde aber aber auch echt Zeit dass sich da mal was ändert.

    Exakt, das war nämlich noch zu Zeiten der DIN 75080, dort waren 2 umlaufende Streifen mit einer Breite von 150 mm definiert. Das sieht an einem Vario natürlich etwas ärmlich aus und die Ausnutzung von Karosseriesicken als Begrenzungslinien erzeugt halt wesentlich breitere Streifen.
    ...und wer hat sich daran seit Jahrzehnten schon nicht gehalten ---Die Feuerwehr--- mit ihrer Ganzlackierung in Tagesleuchtrot !!!

    Das Besorgen der Ausnahmegenehmigung war kein großer Akt, aber es ärgert einen halt mächtig, wenn derart mit zweierlei Maß gemessen wird.
    Da scheinen andere wohl auch gemerkt, und die Ausnahmegenehmigung erhalten zu haben. Nur das mit den zweierlei Maß messen verstehe ich im Moment nicht so ganz. Außerdem weißt Du doch: hier in Deutschland sind alle gleich...
    ...nur manche wohl etwas gleicher...

    Tagesleuchtrot (und alle anderen fluoreszierenden/phosphoreszierenden/reflektierenden Lackierungen bzw. Folien) sind lichttechnische Einrichtungen und somit genehmigungs- bzw. eintragungspflichtig. §52 Abs. 10 StVZO gestattet die Verwendung tagesleuchtroter Streifen nur an Fahrzeugen des Rettungsdienstes.
    Bei einem Abschleppunternehmen kann man ja darüber nachdenken, ob solche eine Gestaltung wirkliche Vorteile bringt, aber bei einem Abflußservice mit reinweißen Fahrzeugen und komplettem Dekor in Leuchtrot ist die Schmerzgrenze weit überschritten.
    Im §52 StVZO ist allerdings nur von "Tagesleuchtrot" die Rede.

    Was die Schmerzgrenze betrifft kann ich nur sagen: ...es schmerzt wohl noch nicht genug...
    Außerdem ist mir zur Zeit leider nicht bekannt ob die Wirtschaft sich da auf, ggf. anders lautendes, Europarecht berufen kann.

    Dessen Schutz sollte eigentlich im Interesse der Straßenverkehrsbehörden liegen.
    Wie Du schon so treffend gesagt hast ...SOLLTE...

    Ein Beispiel hast Du ja schon genannt. Hier fährt der Gasversorger damit rum,... ...und in Berlin fährt der Wasseversorger mit Blaulicht und Tatü zum verstopften Abwasserrohr (Bericht in N24).
    Das kann's ja irgendwie nicht sein.
    Das gibt es hier auch - halte ich auch für durchaus sinnvoll für Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke und andere Ausnahmen gibt es ja auch noch zur genüge z.B. div. Verkehrsbetriebe (DB-"Notfallmanager", Unfallhilfsfahrzeuge etc.) da frage ich mich dann allerdings auch nach dem Sinn des ganzen

    Gruß Carsten
    Geändert von Pille112 (02.06.2007 um 13:53 Uhr)
    Gruß Carsten
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  3. #3
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    Zitat Zitat von Pille112
    Das gibt es hier auch - halte ich auch für durchaus sinnvoll für Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke und andere Ausnahmen gibt es ja auch noch zur genüge z.B. div. Verkehrsbetriebe (DB-"Notfallmanager", Unfallhilfsfahrzeuge etc.) da frage ich mich dann allerdings auch nach dem Sinn des ganzen
    Ganz einfach: Um bedeutende Sachwerte - in diesem Fall eine Kloschüssel - zu erhalten. Im Ernst: Gerade bei Abwasserunternehmen kann eine Verstopfung schon einen ganz gehörigen schaden anrichten. Und ist die "Erehaltung von Sachwerten" nicht etwas, was sich die Feuerwehren ganz groß auf ihre Fahne geschrieben hat?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #4
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    @ Mr. Blaulicht:
    Ich weiß ja nicht wie es bei euch geregelt ist, aber bei uns sind Wasserwerke und Stadtentwässerung getrennt.

    Wasserwerke haben EIN Fahrzeug mit Gelb und Blaulicht, die Stadtentwässerung allerdings nicht.

    ...und was die Feuerwehr betrifft - mal im Klartext: Wenn mir der Keller absäuft, durch Rohrbruch und ich dann dei Feuerwehr zum auspumpen anrufe, dann kommen die auch ...aber KOSTENPFLICHTIG für mich!!!

    ...soviel zum Thema: auf die Fahne geschrieben und Erhaltung von Sachwerten...
    Darauf kann ich dann in diesem Fall auch schei....!!!

    Gruß Carsten
    Geändert von Pille112 (02.06.2007 um 14:14 Uhr)
    Gruß Carsten
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  5. #5
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    Zitat Zitat von Pille112
    Darauf kann ich dann in diesem Fall auch schei....!!!
    Das wäre dann ja wieder ein Auftrag für die Stadtentwässerung ...

    MfG

    Frank

  6. #6
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    Zitat Zitat von Pille112
    ...und wenn keine existiert, dann kann ja logischer Weise auch keine zur Anwendung kommen.
    Ja, wurde aber aber auch echt Zeit dass sich da mal was ändert.
    Schau Dir bitte mal www.brandweerstriping.nl und www.ambulancestriping.nl an.
    Dann verstehst Du, was ich meine, wenn ich sage daß die Liberalisierung der optischen Gestaltung, wie sie hierzulande betrieben wird, große SCHEISSE (in Worten: Scheiße) ist!! 10 Farbvarianten für die Polizei, gelbe Löschfahrzeuge ;-) und 1000e Farbvarianten beim Rettungsdienst.
    Nichts desto trotz bin ich aber froh, daß dieses hornhautumbra langsam verschwindet.

    ...und wer hat sich daran seit Jahrzehnten schon nicht gehalten ---Die Feuerwehr--- mit ihrer Ganzlackierung in Tagesleuchtrot
    Die hatten doch aber (HH & B) grötenteils ihre "landeseigene" Lackiervorschrift.

    Im §52 StVZO ist allerdings nur von "Tagesleuchtrot" die Rede.
    Ich meine auch Tagesleuchtrot, sorry. Die Fa. hat allerdings keine Homepage und auch die Google-Bildersuche findet nichts.

    z.B. div. Verkehrsbetriebe (DB-"Notfallmanager", Unfallhilfsfahrzeuge etc.) da frage ich mich dann allerdings auch nach dem Sinn des ganzen
    Die Unfallhilfsfahrzeuge von Verkehrsbetrieben mit Schienenfahrzeugen und/oder O-Bussen sind in §35 StVO erwähnt und dürfen demzufolge Sonderrechte ausüben.
    Energieversorger fallen da (leider?) nicht drunter.


    MfG

    Frank

  7. #7
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    Zitat Zitat von F64098
    Schau Dir bitte mal www.brandweerstriping.nl und www.ambulancestriping.nl an.
    Dann verstehst Du, was ich meine, wenn ich sage daß die Liberalisierung der optischen Gestaltung, wie sie hierzulande betrieben wird, große SCHEISSE (in Worten: Scheiße) ist!! 10 Farbvarianten für die Polizei, gelbe Löschfahrzeuge ;-) und 1000e Farbvarianten beim Rettungsdienst.
    Na, ich weiß ja nicht wie Du den "Farbenmix", quer durch die Republik siehst, aber:
    POL => grün, grün/weiß, grün/silber, blau/silber blau/grau teilweise auch mit rot/weißen Aufklebern

    Fw => rot, tagesleuchtrot, rot/weiß, rot/schwarz, rot/gelb, gelb/rot rot/silber, tagesleuchtrot/weiß, tagesleuchtrot/weiß/gelb, orange und das ganze dann noch mit silbernen Gerätefachabdeckungen/-jalousien

    RD => gelb, rot, tagesleuchtrot, weiß, blau, grün, hellelfenbein und das ganze in allen möglichen Kombinationen.

    ...und da regst Du dich über die "Kaaskopjes" auf???

    Die hatten doch aber (HH & B) grötenteils ihre "landeseigene" Lackiervorschrift.
    ...und haben genau damit das gültige Bundesrecht (StVZO) "ad absurdum" geführt bzw. ausgehebelt.

    Die Unfallhilfsfahrzeuge von Verkehrsbetrieben mit Schienenfahrzeugen und/oder O-Bussen sind in §35 StVO erwähnt und dürfen demzufolge Sonderrechte ausüben.
    ...nur der Sinn bleibt mir, in der heutigen Zeit, verborgen.

    Gruß Carsten
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  8. #8
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    Zitat Zitat von Pille112
    ...und da regst Du dich über die "Kaaskopjes" auf???
    Na aber ganz im Gegentum!
    Die Holländer haben klipp und klar dafür gesorgt, daß ALLE Einsatzfahrzeuge EXAKT gleich aussehen. Das sorgt für einen riesigen Wiedererkennungswert. Politiestriping.nl gibt es zwar nicht als Website, aber eben in echt. Da sieht dann auch jedes Polizeiauto exakt aus wie das andere. Das halte ich für richtig genial.

    ...nur der Sinn bleibt mir, in der heutigen Zeit, verborgen.
    Das rührt teilweise noch aus den ganz alten Zeiten her, als THL für Straßenbahnen und das Abschalten/Erden der Oberleitungen nicht durch die Feuerwehren durchgeführt wurde.
    In Dresden hat die BF z.B. ein Monstrum von Fahrzeug, um entgleiste Straßenbahnen wieder einzugleisen, trotzdem fährt der Verkehrsbetrieb Blaulichtfahrzeuge mit der Beschriftung "Dispatcher".
    Blaulichtinflation halt.

    Aber Hauptsache die blendenden gelben Lichter an den FW-Fahrzeugen kommen endlich weg!

    MfG

    Frank

  9. #9
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    Zitat Zitat von F64098
    Das rührt teilweise noch aus den ganz alten Zeiten her, als THL für Straßenbahnen und das Abschalten/Erden der Oberleitungen nicht durch die Feuerwehren durchgeführt wurde.
    In Dresden hat die BF z.B. ein Monstrum von Fahrzeug, um entgleiste Straßenbahnen wieder einzugleisen, trotzdem fährt der Verkehrsbetrieb Blaulichtfahrzeuge mit der Beschriftung "Dispatcher".
    Blaulichtinflation halt.
    Was die in irgend einer Großstadt machen, ist ja auch nicht die Regel...

    Da solch ein Fahrzeug zu 99% der Unfälle wohl eher nicht zu Verfügung steht und auch die wenigsten FF's jemanden haben, der die Oberleitungen Erden DARF!!... ist es schon gut, wenn jemand von der Bahn kommt und sagt:
    "So, jetzt könnt ihr ohne Gefahr arbeiten"...

    Es gab hier in der Gegend mal eine FF, die die Oberleitungen der Bahn auf ihre ganz eigene Art und Weise "Geerdet und Kurzgeschlossen" hat...

    Die hatte nämlich 5 lange dicke Ketten auf einem Fahrzeug, die sie im 5 Minuten takt auf die Oberleitungen warf...

    (Da das Bahnnetz bis zu 4 mal wieder neu zuschaltet, waren meistens alle 5 Ketten danach nur noch schrott)...

    Und genau deshalb gibts diesen DB-Kriesenmanager ^^


    Ist doch das gleiche, wenn ihr einen EVU holt um das Stromnetz abschalten zu lassen, weis denn jeder von euch um welche Bahnstrecke/Teilabschnitt/Km es sich gerade genau handelt ???

    MfG Fabsi

  10. #10
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    Was die in irgend einer Großstadt machen, ist ja auch nicht die Regel...
    ...auch in Großstädten wird nur mit Wasser gekocht!

    Da solch ein Fahrzeug zu 99% der Unfälle wohl eher nicht zu Verfügung steht und auch die wenigsten FF's jemanden haben, der die Oberleitungen Erden DARF!!... ist es schon gut, wenn jemand von der Bahn kommt und sagt:
    "So, jetzt könnt ihr ohne Gefahr arbeiten"...
    Genau das ist ja leider nicht der Fall. Ja, meistens treffen die Leute vom ÖPNV dann ein wenn die Einsatzstelle bereits "abgearbeitet" ist und nur noch der Einsatzleiter mit seinem Melder sich die Beine in den Bauch steht um auf den Verantwortlichen zu Übergabe der Einsatzstelle zu warten.

    Ergo es ist niemand da der sagen könnte: "So, jetzt könnt ihr ohne Gefahr arbeiten"... und die Erdung der Fahrspannungsleitung erfolgt sowiso erst nach der Rückmeldung der Leitstelle wenn das Gleis stromlos ist => Sicherheitserdung und keine Kurzschlußerdung!

    Es gab hier in der Gegend mal eine FF, die die Oberleitungen der Bahn auf ihre ganz eigene Art und Weise "Geerdet und Kurzgeschlossen" hat...
    Ich hoffe das die verantwortliche Führungskraft unmittelbar nach dem Einsatz aus ihrem Amt, besser noch aus der Feuerwehr, entfernt worden ist.

    Denn so ein Verhalten bzw. solche Anweisungen sind ja kaum noch als grob Fahrlässig zu bezeichnen, da geht es ja schon in Richtung vorsätzliche Gefährdung von Einsatzkräften und gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr.

    Und genau deshalb gibts diesen DB-Kriesenmanager ^^
    Dann frage ich mich nur warum dieser DB-Kriesenmanager ein solches handeln zugelassen hat???

    Ist doch das gleiche, wenn ihr einen EVU holt um das Stromnetz abschalten zu lassen,...
    Bei uns kommt der Elektriker-Notdienst auch nicht um den Strom abzuschalten, sondern um die E-Leitung, nach Einsatzende zu übernehmen, zu begutachten und ggf., wieder einzuschalten.

    weis denn jeder von euch um welche Bahnstrecke/Teilabschnitt/Km es sich gerade genau handelt ???
    Nein, das weiß mit Sicherheit keiner von uns - ist dann auch Sache der Bahn/des Betreibers und wie schon gesagt: die Meldung das eine Strecke stromlos ist kommt ja sowieso von der Leitstelle.

    Nun bleibt, nach wie vor, die Frage: Wozu haben diese Fahrzeuge SoSi-Anlagen???

    Info:
    In der Regel benötigt der DB-Notfallmanager, bei uns, 30 - 45 Min. bis er an der Einsatzstelle eintrifft.

    Gruß Carsten
    Geändert von Pille112 (21.06.2007 um 07:22 Uhr)
    Gruß Carsten
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  11. #11
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    Zitat Zitat von F64098
    Na aber ganz im Gegentum!
    Die Holländer haben klipp und klar dafür gesorgt, daß ALLE Einsatzfahrzeuge EXAKT gleich aussehen. Das sorgt für einen riesigen Wiedererkennungswert. Politiestriping.nl gibt es zwar nicht als Website, aber eben in echt. Da sieht dann auch jedes Polizeiauto exakt aus wie das andere. Das halte ich für richtig genial.
    Ja, aber...
    wenn wir hier von ALLE sprechen dann sollten es auch ALLE machen.

    Das wirst Du in unserer föderalistischen Republik allerdings erst an dem Tage verwirklicht sehen wenn der Schnee brennt. ;-)

    Das rührt teilweise noch aus den ganz alten Zeiten her, als THL für Straßenbahnen und das Abschalten/Erden der Oberleitungen nicht durch die Feuerwehren durchgeführt wurde.
    ...deswegen sprach ich ja auch von unserer "heutigen Zeit" und Fahrstromabschaltungen erfolgen ach bei uns nicht durch die Fw-Kräfte sondern durch die zentrale Streckenwarte, da geht noch nicht einmal die BF ran.

    In Dresden hat die BF z.B. ein Monstrum von Fahrzeug, um entgleiste Straßenbahnen wieder einzugleisen, trotzdem fährt der Verkehrsbetrieb Blaulichtfahrzeuge mit der Beschriftung "Dispatcher" Blaulichtinflation halt.
    ...genau das meine ich mit dem Sinn der mir verborgen geblieben ist!

    Aber Hauptsache die blendenden gelben Lichter an den FW-Fahrzeugen kommen endlich weg!
    Das liegt aber auch daran das viele Kollegen/Kameraden den Nutzen dieser Warneinrichtungen nicht sehen => siehe auch die Äußerungen hier im Thread

    Sowas ist natürlich "Wasser auf die Mühlen" derer die diese Einrichtungen ablehnen bzw. sie beschaffen und zulassen müssen.

    Gruß Carsten
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  12. #12
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    Zitat Zitat von F64098
    Ein Beispiel hast Du ja schon genannt. Hier fährt der Gasversorger damit rum, irgendwo im Forum wurde mal ein über Wachschutzunternehmen mit Pseudoblaulichtern berichtet und in Berlin fährt der Wasseversorger mit Blaulicht und Tatü zum verstopften Abwasserrohr (Bericht in N24).
    Das kann's ja irgendwie nicht sein.
    Dazu sag ich nur:

    1. Hier lesen http://funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?t=27834

    2. Da hier in D eben manche gleicher sind als andere, liegt es wie immer am Ermessensspielraum der genehmigenden Stelle ^^

    MfG Fabsi

  13. #13
    Registriert seit
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    wie ist es denn mit blaulicht an festen gebäuden.
    z.b. kenne ich ein tor das im "fahrbetrieb" mit blauen blitzern abgesichert wird
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  14. #14
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    Zitat Zitat von akkonsaarland
    wie ist es denn mit blaulicht an festen gebäuden.
    z.b. kenne ich ein tor das im "fahrbetrieb" mit blauen blitzern abgesichert wird
    ...in diesem Fall irrelevant, da es sich um ein festes Gebäude handelt und nicht um ein Fahrzeug - Du, oder besser gesagt Die, nehmen mit ihrem Gebäude ja nicht am öffentlichen Straßenverkehr teil ;-) siehe auch die Blaulichter am "Roten Hahn" von vielen Feuerwachen bzw. Fw-Gerätehäusern, den roten Ampeln an Betriebseinfahrten oder Warneinrichtungen an fernbedienbaren Toren.

    Einzige Einschränkung: es darf den öffentlichen Straßenverkehr nicht behindern und/oder gefährden z.B. durch Blendwirkung.

    Gruß Carsten
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