Und was ist mit Springlicht???? Hat hier so gut wie jede Streife....is doch eigentlich auch verboten oder???
Und was ist mit Springlicht???? Hat hier so gut wie jede Streife....is doch eigentlich auch verboten oder???
Felix
felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de
Ich stell mir grad vor, wie sich die Cops gegenseitig die Streifenwagen still legen ^^
wenn man jedes Sonderfahrzeug still legen würde, welches gegen irgend eine Vorschrift oder Gesetz verstößt, kann man wohl 80% aller Fahrzeuge egal ob Pol RD oder FW aussortieren.
Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".
...ich würde die, nicht von den Forum-Mitgliedern, begonnene "Amtsschimmelreiterei" gerne noch mit weiteren provokanten Fragen auf die Spitze treiben.
Wo steht es geschrieben das Fahrzeuge mit Blaulicht keine "Gelblichtwarnanlage" haben dürfen??? http://www.bos-fahrzeuge.info/detail...1096&l=deutsch
Welche Voraussetzungen muß ein Fw-Fahrzeug erfüllen um eine "Gelblichtwarnanlage" genehmigt zu bekommen??? http://www.bos-fahrzeuge.info/detail...868e&l=deutsch
Warum bekommen EVU-Fahrzeuge eine "Gelblichtwarnanlage" und Blaulicht genehmigt???
Gruß Carsten
__________________
Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
(Sokrates)
www.rescue-line.de
SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
124 124 MRCC Bremen
Nirgends. Sie bekommen in Sachsen und Bayern halt keine Ausnahmegenehmigungen mehr für die Anlagen. Der Tri-Blitz, als einzige Anlage mit KBA-Zulassung, darf nicht fest montiert sein und ist somit nur wenig sinnvoll. In der Ausführung Festmontage/während der Fahrt bedienbar ist die Zulassung erloschen und man bedarf wieder der Ausnahmegenehmigung.Wo steht es geschrieben das Fahrzeuge mit Blaulicht keine "Gelblichtwarnanlage" haben dürfen???
Es muß aus einem Bundesland kommen, in dem noch Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.Welche Voraussetzungen muß ein Fw-Fahrzeug erfüllen um eine "Gelblichtwarnanlage" genehmigt zu bekommen???
Warum dürfen Abschleppunternehmen und Kanalreinigungsdienste ihre Arbeitsfahrzeuge mit leuchtroten Streifen/Markierungen versehen?Warum bekommen EVU-Fahrzeuge eine "Gelblichtwarnanlage" und Blaulicht genehmigt???
Warum ist die Banane krumm?
Ansonsten gilt, nach wie vor, die eiserne Regel für den Umgang mit der Behörde:
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
(®Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg, 1802-1875)
MfG
Frank
...sehr qualifizierte Kommentare...Zitat von F64098
Mir ist durchaus bewusst, dass es hier Leute gibt die eine kontoverse Diskussion nicht weiterführen können wenn ihnen die Antworten ausgehen und/oder das nötige Hintergrundwissen fehlt.
Aber nun mal zum ernst der Sache zurück...
...da es sich bei der, wie sicherlich den meisten hier bekannt sein dürfte, StVZO um eine Bundesverordnung handelt müßte diese hier voll zum tragen kommen. Da, trotz unserer föderalistischen Staatsstruktur, immer noch Bundesrecht über Landesrecht steht ist es eigentlich unmöglich das eine "Anweisung" eines Landes eine Bundesverordnung aushebelt.
Ich denke das man manchmal auch um sein Recht streiten muß - auch gegen Behörden und Ämter ggf. auch mal bis zum BVG
...übrigens hier mal eine gelb/blaue Warneinrichtung eines Fahrzeuges einer Bundeseinrichtung (auch in Bayern im Einsatz) ==> http://www.bos-fahrzeuge.info/detail...7da&l=deutsch/
Gruß Carsten
Gruß Carsten
__________________
Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
(Sokrates)
www.rescue-line.de
SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
124 124 MRCC Bremen
ähm
meines wissens nach steckt unter der gelben abdeckung die antenne für den abgleich mit dem mautsystem
8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.
Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!
Nein, einfach nur Fragen, die sich mit denen von Dir gestellten Fragen zu einem Fragenkatalog addieren, auf den es in dieser Bananenrepublik scheinbar keine Antworten gibt.Zitat von Pille112
Ich stehe auf der KFZ-Zulassungsstelle, bekomme meinen RTW nicht zugelassen, weil die leuchtrote Bauchbinde breiter als 150mm ist, während gleichzeitig jeder Bembel sein Auto mit leuchtrotem Dekor schmücken kann.
Ich brauche eine Ausnahmegenehmigung vom RP, obwohl mir in §52.10 StVZO die Anbringung als einzigstem Bedarfsträger (FZG des Rettungsdienstes) gestattet ist. Firmenfahrzeuge werden einfach durchgewunken.
Viel mehr als Sarkasmus und Zynismus bleibt da nicht.
Das war ja nun wirklich kein persönlicher Angriff.Mir ist durchaus bewusst, dass es hier Leute gibt die eine kontoverse Diskussion nicht weiterführen können wenn ihnen die Antworten ausgehen und/oder das nötige Hintergrundwissen fehlt.
Die Ausnahmegenehmigungen zur StVZO werden aber von den Ländern oder sogar den Kreisen und kreisfreien Städten (untere Straßenverkehrsbehörden) erteilt. Im Rahmen des üblichen Ermessensspielraums.Aber nun mal zum ernst der Sache zurück...
...da es sich bei der, wie sicherlich den meisten hier bekannt sein dürfte, StVZO um eine Bundesverordnung handelt müßte diese hier voll zum tragen kommen. Da, trotz unserer föderalistischen Staatsstruktur, immer noch Bundesrecht über Landesrecht steht ist es eigentlich unmöglich das eine "Anweisung" eines Landes eine Bundesverordnung aushebelt.
Das wäre ja mal eine dankbare Aufgabe für die Landesfeuerwehrverbände und/oder den Bundesfeuerwehrverband und/oder die AGBF. Oder auch nicht ...Ich denke das man manchmal auch um sein Recht streiten muß - auch gegen Behörden und Ämter ggf. auch mal bis zum BVG
MfG
Frank
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)