wenn man jedes Sonderfahrzeug still legen würde, welches gegen irgend eine Vorschrift oder Gesetz verstößt, kann man wohl 80% aller Fahrzeuge egal ob Pol RD oder FW aussortieren.
wenn man jedes Sonderfahrzeug still legen würde, welches gegen irgend eine Vorschrift oder Gesetz verstößt, kann man wohl 80% aller Fahrzeuge egal ob Pol RD oder FW aussortieren.
Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".
...ich würde die, nicht von den Forum-Mitgliedern, begonnene "Amtsschimmelreiterei" gerne noch mit weiteren provokanten Fragen auf die Spitze treiben.
Wo steht es geschrieben das Fahrzeuge mit Blaulicht keine "Gelblichtwarnanlage" haben dürfen??? http://www.bos-fahrzeuge.info/detail...1096&l=deutsch
Welche Voraussetzungen muß ein Fw-Fahrzeug erfüllen um eine "Gelblichtwarnanlage" genehmigt zu bekommen??? http://www.bos-fahrzeuge.info/detail...868e&l=deutsch
Warum bekommen EVU-Fahrzeuge eine "Gelblichtwarnanlage" und Blaulicht genehmigt???
Gruß Carsten
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Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
(Sokrates)
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Nirgends. Sie bekommen in Sachsen und Bayern halt keine Ausnahmegenehmigungen mehr für die Anlagen. Der Tri-Blitz, als einzige Anlage mit KBA-Zulassung, darf nicht fest montiert sein und ist somit nur wenig sinnvoll. In der Ausführung Festmontage/während der Fahrt bedienbar ist die Zulassung erloschen und man bedarf wieder der Ausnahmegenehmigung.Wo steht es geschrieben das Fahrzeuge mit Blaulicht keine "Gelblichtwarnanlage" haben dürfen???
Es muß aus einem Bundesland kommen, in dem noch Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.Welche Voraussetzungen muß ein Fw-Fahrzeug erfüllen um eine "Gelblichtwarnanlage" genehmigt zu bekommen???
Warum dürfen Abschleppunternehmen und Kanalreinigungsdienste ihre Arbeitsfahrzeuge mit leuchtroten Streifen/Markierungen versehen?Warum bekommen EVU-Fahrzeuge eine "Gelblichtwarnanlage" und Blaulicht genehmigt???
Warum ist die Banane krumm?
Ansonsten gilt, nach wie vor, die eiserne Regel für den Umgang mit der Behörde:
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
(®Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg, 1802-1875)
MfG
Frank
...sehr qualifizierte Kommentare...Zitat von F64098
Mir ist durchaus bewusst, dass es hier Leute gibt die eine kontoverse Diskussion nicht weiterführen können wenn ihnen die Antworten ausgehen und/oder das nötige Hintergrundwissen fehlt.
Aber nun mal zum ernst der Sache zurück...
...da es sich bei der, wie sicherlich den meisten hier bekannt sein dürfte, StVZO um eine Bundesverordnung handelt müßte diese hier voll zum tragen kommen. Da, trotz unserer föderalistischen Staatsstruktur, immer noch Bundesrecht über Landesrecht steht ist es eigentlich unmöglich das eine "Anweisung" eines Landes eine Bundesverordnung aushebelt.
Ich denke das man manchmal auch um sein Recht streiten muß - auch gegen Behörden und Ämter ggf. auch mal bis zum BVG
...übrigens hier mal eine gelb/blaue Warneinrichtung eines Fahrzeuges einer Bundeseinrichtung (auch in Bayern im Einsatz) ==> http://www.bos-fahrzeuge.info/detail...7da&l=deutsch/
Gruß Carsten
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ähm
meines wissens nach steckt unter der gelben abdeckung die antenne für den abgleich mit dem mautsystem
8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.
Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!
...das würde dann aber der StVZO vollens widersprechen: ...alle am Fahrzeug angebrachten Lampen müssen auch funktionstüchtig sein... (von mir frei zitiert)Zitat von akkonsaarland
Gruß Carsten
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net unbedingt
es steht aber nirgends das ich meine antenne net unter eine orangefarben abdeckhaube stecken darf
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Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!
Nein, einfach nur Fragen, die sich mit denen von Dir gestellten Fragen zu einem Fragenkatalog addieren, auf den es in dieser Bananenrepublik scheinbar keine Antworten gibt.Zitat von Pille112
Ich stehe auf der KFZ-Zulassungsstelle, bekomme meinen RTW nicht zugelassen, weil die leuchtrote Bauchbinde breiter als 150mm ist, während gleichzeitig jeder Bembel sein Auto mit leuchtrotem Dekor schmücken kann.
Ich brauche eine Ausnahmegenehmigung vom RP, obwohl mir in §52.10 StVZO die Anbringung als einzigstem Bedarfsträger (FZG des Rettungsdienstes) gestattet ist. Firmenfahrzeuge werden einfach durchgewunken.
Viel mehr als Sarkasmus und Zynismus bleibt da nicht.
Das war ja nun wirklich kein persönlicher Angriff.Mir ist durchaus bewusst, dass es hier Leute gibt die eine kontoverse Diskussion nicht weiterführen können wenn ihnen die Antworten ausgehen und/oder das nötige Hintergrundwissen fehlt.
Die Ausnahmegenehmigungen zur StVZO werden aber von den Ländern oder sogar den Kreisen und kreisfreien Städten (untere Straßenverkehrsbehörden) erteilt. Im Rahmen des üblichen Ermessensspielraums.Aber nun mal zum ernst der Sache zurück...
...da es sich bei der, wie sicherlich den meisten hier bekannt sein dürfte, StVZO um eine Bundesverordnung handelt müßte diese hier voll zum tragen kommen. Da, trotz unserer föderalistischen Staatsstruktur, immer noch Bundesrecht über Landesrecht steht ist es eigentlich unmöglich das eine "Anweisung" eines Landes eine Bundesverordnung aushebelt.
Das wäre ja mal eine dankbare Aufgabe für die Landesfeuerwehrverbände und/oder den Bundesfeuerwehrverband und/oder die AGBF. Oder auch nicht ...Ich denke das man manchmal auch um sein Recht streiten muß - auch gegen Behörden und Ämter ggf. auch mal bis zum BVG
MfG
Frank
...und genau das wollte ich mit den "provokant" gestellten Fragen anregen damit der Druck auf die Behörden/Ämter von den Betroffenen (Löschknecht auf der Strasse) über deren entsprechenden Gremien (Lamettaelche in den Verbänden) erhöht wird. Denn nur wenn gehäuft Meldungen/Beschwerden an diese Gremien geleitet werden fühlen sich diese auch "genötigt" aktiv zu werden (aus eigener Erfahrung).Zitat von F64098
Ich verkneife mir hier auch so manchen Kommentar den ich mir denke...
Gruß Carsten
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Das kommt ganz darauf an ob es eine "Landeslackiervorschrift" gibt?Zitat von F64098
Wenn ja - wie ist sie ausgestaltet/formuliert?
Oder ist sie ein rudimentäres Relikt das vielleicht schon außer Kraft gesetzt worden ist - das würde die Zulassung an Fahrzeugen der Wirtschaft erklären - und der zuständige Zulassungsangestellte von der Wirtschaft darauf hingewiesen wurde und von Dir nicht.
Gruß Carsten
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Nein, existiert(e) keine. Theoretisch war schon die Grundfarbe Weiß ein Frevel gegen die DIN ;-)Zitat von Pille112
Exakt, das war nämlich noch zu Zeiten der DIN 75080, dort waren 2 umlaufende Streifen mit einer Breite von 150 mm definiert. Das sieht an einem Vario natürlich etwas ärmlich aus und die Ausnutzung von Karosseriesicken als Begrenzungslinien erzeugt halt wesentlich breitere Streifen. Der (niedersächsische) TÜV-Prüfer hat beim Erstellen des Briefs einen etwas kryptischen Hinweis eingetragen, der von mir so interpretiert wurde, daß die Genehmigung bereits vorliegt. Irrtum.Wenn ja - wie ist sie ausgestaltet/formuliert?
Oder ist sie ein rudimentäres Relikt das vielleicht schon außer Kraft gesetzt worden ist
Das Besorgen der Ausnahmegenehmigung war kein großer Akt, aber es ärgert einen halt mächtig, wenn derart mit zweierlei Maß gemessen wird.
Es hat ja z.B. auch "ewig" gedauert, bis die ganzen blauen LEDs an Fahrzeugen wieder verschwunden waren. Anfangs konnte man ja den Eindruck haben, daß dieser Unfug weder die Polizei noch die Zulassungsbehörden interessiert.
Tagesleuchtrot (und alle anderen fluoreszierenden/phosphoreszierenden/reflektierenden Lackierungen bzw. Folien) sind lichttechnische Einrichtungen und somit genehmigungs- bzw. eintragungspflichtig. §52 Abs. 10 StVZO gestattet die Verwendung tagesleuchtroter Streifen nur an Fahrzeugen des Rettungsdienstes.- das würde die Zulassung an Fahrzeugen der Wirtschaft erklären - und der zuständige Zulassungsangestellte von der Wirtschaft darauf hingewiesen wurde und von Dir nicht.
Bei einem Abschleppunternehmen kann man ja darüber nachdenken, ob solche eine Gestaltung wirkliche Vorteile bringt, aber bei einem Abflußservice mit reinweißen Fahrzeugen und komplettem Dekor in Leuchtrot ist die Schmerzgrenze weit überschritten.
Der Effekt der Warneinrichtungen von Einsatzfahrzeugen wird ja unter anderem durch das Alleinstellungsmerkmal erreicht. Dessen Schutz sollte eigentlich im Interesse der Straßenverkehrsbehörden liegen. Trotzdem gibt es schon seit längerer Zeit sowas wie eine Blaulichtinflation. Jeder Hans und Franz bekommt die Genehmigung, wenn er nur im weiteren Sinne einen Notdienst anbietet.
Ein Beispiel hast Du ja schon genannt. Hier fährt der Gasversorger damit rum, irgendwo im Forum wurde mal ein über Wachschutzunternehmen mit Pseudoblaulichtern berichtet und in Berlin fährt der Wasseversorger mit Blaulicht und Tatü zum verstopften Abwasserrohr (Bericht in N24).
Das kann's ja irgendwie nicht sein.
MfG
Frank
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