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Thema: LED-Blitzer nach hinten raus wirklich verboten???

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    15.06.2003
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    117

    Abschalten während der Fahrt???

    Also wenn man die während der abschalten soll, dann muss man ja extra noch eine RKL anbringen da es soweit ich weiß so vorgeschrieben, dann wären aber die LED's ja total für'n Ar... .
    In unserer Stadt ist übrigens ein RTW auf Koffer der an der Rückseite und an den Seiten solche LED-Blitzer hat, so dass man sie von überall sehen kann (Ami-Style) und ich habe wieder in den Nachrichten etliche RTW's mit Heckblitzern gesehen (welche während der Fahrt in Betrieb waren), also muss dürfte es doch da keine Probleme geben.
    Mir geht's eigentlich auch nicht darum, dass der nachfolgende Verkehr geblendet wird, sondern ob das ganze überhaupt zugelassen ist (auch ohne es abstellen zu können).

    Ciao

  2. #2
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Um das ganze mal etwas aufzulösen:

    Blitzer egal welche Bauart am Heck oder auch an der Seite sind generell Genehmigungspflichtig durch die Örtliche Straßenverkehrsbehörde...

    Diese möchte dann erstmal eine kurze Bestätigung durch einen Staatlich anerkannten Sachverständigen (meist örtlicher TÜV), in wie weit und unter welchen Vorraussetzungen diese von nöten sind.

    Da es in dieser Hinsicht "noch" keine eindeutige Regelung gibt, tendieren die meisten TÜV-Mitarbeiter dazu, dass:

    1. diese von nöten sind, wenn die vorhandene/n RKL/s nicht ausreichen in alle Richtungen sichtbar sind.
    (Hierbei ist zu beachten, dass diese nicht zur Seite abstrahlen müssen, wenn die vorderen RKLs zur Seite hin ausreichen sichtbar sind. Genau deshalb werden immer heufiger "Heckblitzer" eingebaut anstatt weiterer RKLs)

    -a Optional wie bei Polizei, wenn durch die Heckklappe die vorhandenen RKLs verdeckt werden.

    2. diese wegen des geringen Abstrahlwinkels seperat abschaltbar sein müssen, um Folgefahrzeuge nicht zu blenden.


    Unter diesen Gesichtspunkten ist es dann ohne weitere Probleme möglich, für besagtes Fahrzeug eine "Sondergenehmigung" zu erhalten.

    Dann steht auch einer Eintragung (nach TÜV-Abnahme) nichts mehr im Weg.


    Somit sind Maßgeblich: Was besagter TÜD-Mensch meint, es wäre Sinnvoll und vorallem Nötig ^^

    MfG Fabsi

    P.S.: Quellenangaben:
    - Örtliche Straßenverkehrsbehörde hier
    - TÜV Rheinland (Köln und hier vor Ort)
    - Lichttechnisches Institut des TÜV in Berlin

    Weitere Fragen auch gerne direkt an micht. (Hab die letzten Wochen stunden lang mit besagten Stellen diskutiert, wie wann warum usw.)

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