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Thema: LED-Blitzer nach hinten raus wirklich verboten???

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    vorausgesetzt, man betrachtet die "Eck-Leuchten-Konstruktion" als EINE Lauchte!
    Das braucht man gar nicht, gefordert wird nur die seitliche Abdeckung (genaue Gradangabe müsste ich jetzt raussuchen). Ob man das mit einer/zwei/drei/hundert RKL/Blitzern bewerkstelligt, ist egal.

  2. #2
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    4.289
    ich meinte das auch eher in Bezug auf den nach hinten gerichteten Strahler.

  3. #3
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    Die Betrachung als "Eine" Leuchte wird nicht gehen.

    Denn dadurch wäre wieder eine Abnahme durch eines der beiden Lichttechnichen Institute in Deutschland nötig...

    MfG Fabsi

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