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Thema: LED-Blitzer nach hinten raus wirklich verboten???

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    LED-Blitzer nach hinten raus wirklich verboten???

    Hallo Leute,

    bei unserer Organisation gab es jetzt mal beim Kauf eines RTW ein Problem! Dieser RTW besaß nach hinten raus die blauen LED-Blitzer anstatt eines herkömmlichen Blaulichts. Diese Blitzer mussten jedoch abmontiert bzw. ein extra Schalter angebracht werden, um sie während der Fahrt auszustellen, da soetwas garnicht zugelassen sei.
    Stimmt sowas oder ist das Blödsinn?

    MfG Martin

  2. #2
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    Drehen wir die Frage mal rum: Wozu sollten Heckblitzer im Fahrbetrieb denn sinnvoll sein? Ausserdem sind diese Heckblitzer absolut nervtötend, wenn man hinterherfahren muss.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
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    LED-Heckblitzer ersetzen Blaulicht!?

    also wozu das gut sein soll weiß ich auch nicht so ganz genau, nur dass viele die Variante wählen und sich das normale, vorgeschriebene, Heckblaulicht zu sparen.
    ich persönlich finde die erfindung als übertrieben! auch wenn sich die LED's durchsetzen, muss man sie doch nicht gleich am ganzen Fahrzeug verbauen und ob das nun wirklich zugelassen ist, ist gleich die nächste frage.

    mfg martin

  4. #4
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    Hallo,

    jedes hintere Blaulicht sollte abschlatbar sein, um ggf. nachfolgende Fahrzeuge nicht zu blenden.
    Vor allem aber müssen die nach StVZO geforderten Abstrahlwinkel nach hinten und zur Seite erfüllt werden, dies erfüllen häufig derartige Kontruktionen nicht. Im LK hier mussten z.B. bei einem Fahrzeug die LED´s ab und dafür eine RKL ran, um den geforderten Werte zu genügen.
    Anders sieht es aus bei Warneinrichtungen zur Heckabsicherung bei stehendem Fahrzeug, aber eben diese darf halt nicht im Fahren betrieben werden. Bei den Polizeifahrzeugen ist dies unkritisch, da die LED´s in der Kofferaumklappe verbaut sind und beim Öffnen automatisch schalten, bei "frei liegenden" im Aufbau eingelassener "frei liegender" Lichttechnik muss dann natürlich ein separater Schalter ran, um sie nur im Stand einzuschalten.

  5. #5
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    Blitzer am Fahrzeugheck schaltbar

    die Blitzleuchten an der Fahrzeugrückseite müssen schaltbar sein! sollen ja die Einsatz-,Unfallstelle für den nachfolgenden Verkehr sichern und nicht bei der Anfahrt dahinterfahrende "berieseln".

    nervt einfach nur wenn nachts Voraus"Fahrzeug" die Heckblitzer angestellt hat!
    (deshalb spricht man auch von "Straßenräumern") nach vorn freie Bahn !
    Der Rest hat am Einsatzort Sinn (Heckblitzbalken,LED-Flasher)

  6. #6
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    im werbevideo der feuerwehr vechta ist ein elw mit heck-led-blitzleuchten zusehen. sonst hab ich sowas noch nie gesehen.

  7. #7
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    Hallo ,
    ein Großteil der RTW´s in Saarbrücken haben Blitzer am Heck , jedoch kann ich leider nicht sagen ob diese extra schaltbar sind .

    Ich versuche mal etwas mehr zu erfahren !

    Gruß

  8. #8
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    Zitat Zitat von Ritsch
    Hallo

    Bei uns wurden die LED-Blitzer auch verbaut. Grund war, das die geforderten Abstrahlwinkel nach hinten durch den vorhandenen Signalbalken nicht abgedekt wurden.

    Was ihr mit eurem Signalbalken abdeckt ist völlig egal, die Heckblaulichter müssen in mehrere Richtungen strahlen und dürfen nicht nur nach hinten leuchten.
    An unserem HLF sind auch LED Heckblaulichter, diese haben aber LEDs angebraucht die in verschiedenen Richtungen strahlen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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