
Zitat von
Alex22
Du kannst die dinger so schräg einbauen wie du willst, es ändert nichts dran das Frontblitzer keine Abstrahlfläche von 135° erreichen und somit sind und bleiben sie außer für vorne nicht zulässig. Punkt.
Mag absolut richtig sein. Aber wen interessiert das ? Hier fahren etliche solcher Fahrzeuge rum und keine Sau interessiert´s.
Ausserdem würden 45 Grad die sie erreichen für die Sichtbarkeit reichen. Denn die beiden LED Blitzer sind im 45 Grad Winkel an den Ecken angebracht, so das ein Abstrahlwinkel von 45 Grad zu beiden Seiten Reicht um beim jeweiligen Blitzer die Abstrahlrichtung zur Seite und nach hinten zu ermöglichen.
Und abgesehen davon ist die ganze Diskussion hier ziemlich überflüssig. Die einfache Antwort auf die Themenfrage wurde schon beantwortet. Das sich alle Feuerwehren nicht an an irgendwelche Regeln/Gesetze halten ist doch jedem bewusst. Ich finde ein Frontblitzer der ins Heck gebaut wurde lange nicht so schlimm wie eine Überladung eines Löschfahrzeuges oder stümperhafte Befestigung von Ausrüstungsgegenständen.
Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".