Hallo,

jedes hintere Blaulicht sollte abschlatbar sein, um ggf. nachfolgende Fahrzeuge nicht zu blenden.
Vor allem aber müssen die nach StVZO geforderten Abstrahlwinkel nach hinten und zur Seite erfüllt werden, dies erfüllen häufig derartige Kontruktionen nicht. Im LK hier mussten z.B. bei einem Fahrzeug die LED´s ab und dafür eine RKL ran, um den geforderten Werte zu genügen.
Anders sieht es aus bei Warneinrichtungen zur Heckabsicherung bei stehendem Fahrzeug, aber eben diese darf halt nicht im Fahren betrieben werden. Bei den Polizeifahrzeugen ist dies unkritisch, da die LED´s in der Kofferaumklappe verbaut sind und beim Öffnen automatisch schalten, bei "frei liegenden" im Aufbau eingelassener "frei liegender" Lichttechnik muss dann natürlich ein separater Schalter ran, um sie nur im Stand einzuschalten.