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Thema: LED-Blitzer nach hinten raus wirklich verboten???

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von akkonsaarland
    falsch

    nur die mehrzweckfahrzeuge haben led flasher am heck.
    die neuen ktw`s auf sprinterbasis haben die auch.
    die ktw`s der T4 reihe hatten normale blitzer für die heckabsicherung

    und schaltbar sind sie alle
    Die erstenb Chargen der RTW (1335) hatten noch Blitzer am Heck
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  2. #2
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    Hallo,

    unsere Metz L32 war neulichst zur Inspektion im Werk, und hat da 2 Heckblitzer bekommen.

    Sind ca. doppelt so groß wie normale Frontblitzer, und jeweils ungefähr über den Stempel-Bedienfeldern angebracht.

    Nervt beim hinterherfahren schon gewaltig, sind aber abschaltbar.

    Bei Interesse mache ich ein Bild.
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Max K.
    Hallo,

    unsere Metz L32 war neulichst zur Inspektion im Werk, und hat da 2 Heckblitzer bekommen.

    Sind ca. doppelt so groß wie normale Frontblitzer, und jeweils ungefähr über den Stempel-Bedienfeldern angebracht.

    Nervt beim hinterherfahren schon gewaltig, sind aber abschaltbar.

    Bei Interesse mache ich ein Bild.

    Diese strahlen aber sicher nicht nur nach hinten sondern auch zur Seite, oder?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    Abschalten während der Fahrt???

    Also wenn man die während der abschalten soll, dann muss man ja extra noch eine RKL anbringen da es soweit ich weiß so vorgeschrieben, dann wären aber die LED's ja total für'n Ar... .
    In unserer Stadt ist übrigens ein RTW auf Koffer der an der Rückseite und an den Seiten solche LED-Blitzer hat, so dass man sie von überall sehen kann (Ami-Style) und ich habe wieder in den Nachrichten etliche RTW's mit Heckblitzern gesehen (welche während der Fahrt in Betrieb waren), also muss dürfte es doch da keine Probleme geben.
    Mir geht's eigentlich auch nicht darum, dass der nachfolgende Verkehr geblendet wird, sondern ob das ganze überhaupt zugelassen ist (auch ohne es abstellen zu können).

    Ciao

  5. #5
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    Um das ganze mal etwas aufzulösen:

    Blitzer egal welche Bauart am Heck oder auch an der Seite sind generell Genehmigungspflichtig durch die Örtliche Straßenverkehrsbehörde...

    Diese möchte dann erstmal eine kurze Bestätigung durch einen Staatlich anerkannten Sachverständigen (meist örtlicher TÜV), in wie weit und unter welchen Vorraussetzungen diese von nöten sind.

    Da es in dieser Hinsicht "noch" keine eindeutige Regelung gibt, tendieren die meisten TÜV-Mitarbeiter dazu, dass:

    1. diese von nöten sind, wenn die vorhandene/n RKL/s nicht ausreichen in alle Richtungen sichtbar sind.
    (Hierbei ist zu beachten, dass diese nicht zur Seite abstrahlen müssen, wenn die vorderen RKLs zur Seite hin ausreichen sichtbar sind. Genau deshalb werden immer heufiger "Heckblitzer" eingebaut anstatt weiterer RKLs)

    -a Optional wie bei Polizei, wenn durch die Heckklappe die vorhandenen RKLs verdeckt werden.

    2. diese wegen des geringen Abstrahlwinkels seperat abschaltbar sein müssen, um Folgefahrzeuge nicht zu blenden.


    Unter diesen Gesichtspunkten ist es dann ohne weitere Probleme möglich, für besagtes Fahrzeug eine "Sondergenehmigung" zu erhalten.

    Dann steht auch einer Eintragung (nach TÜV-Abnahme) nichts mehr im Weg.


    Somit sind Maßgeblich: Was besagter TÜD-Mensch meint, es wäre Sinnvoll und vorallem Nötig ^^

    MfG Fabsi

    P.S.: Quellenangaben:
    - Örtliche Straßenverkehrsbehörde hier
    - TÜV Rheinland (Köln und hier vor Ort)
    - Lichttechnisches Institut des TÜV in Berlin

    Weitere Fragen auch gerne direkt an micht. (Hab die letzten Wochen stunden lang mit besagten Stellen diskutiert, wie wann warum usw.)

  6. #6
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    Zitat Zitat von Alex22
    Diese strahlen aber sicher nicht nur nach hinten sondern auch zur Seite, oder?
    Also das sind vom Prinzip her Frontblitzer, nur halt größer. Strahlen Frontblitzer zur Seite?

    Vllt. sollte man dazu sagen, dass am hinteren Leiterteil sich auch noch eine Blitzkennleuchte befindet, die von allen Seiten zu sehen ist.

    Sind aber auch "normale" Strobsokop-Blitzer, also nix mit LED oder so. Aber vom Prinzip her nimmt sich das ja nicht viel.
    hallo :E

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  7. #7
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    Zitat Zitat von Max K.
    Sind aber auch "normale" Strobsokop-Blitzer, also nix mit LED oder so. Aber vom Prinzip her nimmt sich das ja nicht viel.
    Ist aber trotzdem nicht erlaubt, Frontblitzer haben die Hauptstrahlrichtung nach vorne und das ist hinten nicht zulässig.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  8. #8
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    Ich schrieb auch "vom Prinzip her sinds Frontblitzer". Evtl. sinds Heckblitzer? Und solche vorschnellen Äußerungen finde ich sehr unkompetent. Hast Du solche Dinger schonma gesehen? hast Du die an unserer DLK schonma gesehen? Würde Metz sowas einbauen, wenns "nicht erlaubt" wär?

    Danke
    hallo :E

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  9. #9
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    Zitat Zitat von Max K.
    Würde Metz sowas einbauen, wenns "nicht erlaubt" wär?
    Sicher würden die das tun. Denen kann's nämlich, je nach Vertragstext, ziemlich wurscht sein, ob der Auftraggeber die Dinger später genehmigt bzw. das Fahrzeug zugelassen bekommt.
    Wieviele Fahrzeuge wurden schon mit Frontblitzern verkauft, als es für diese noch sehr geteilte Meinungen über die Rechtslage gab (und wieviele mit Springlichtern, obwohl es da ziemlich klare Aussagen gab)?

    Die Heckblitzer eurer Drehleiter sind zwar vom Aufbau her mit Frontblitzern vergleichbar, rechtlich aber nicht. Bei Frontblitzern muss die Hauptstrahlrichtung nach vorne gegeben sein. Geht natürlich bei Heckblitzern nicht wirklich. Diese müssen bei eurer DLK nicht zur Seite sichtbar sein, weil die RKL den Bereich ausreichend abdecken. Von daher stellen sie auch keine wirkliche Alternative für vorgeschriebene hintere RKL dar, sondern dienen lediglich einer besseren Absicherung an der Einsatzstelle. Dies kann, grade wenn die DLK allein in Aktion tritt, sehr sinnvoll sein. Auf Einsatzfahrten sind die Dinger dagegen ziemlich sinnfrei.

    Hier ein paar Bilder eines Schlingmann-TLF24/50 mit Heckblitzern (Baujahr 2003): http://www.feuerwehr-stadt-sinzig.co...cs/TLF__5_.jpg
    RKL sind seitlich ausreichend sichtbar: http://www.feuerwehr-stadt-sinzig.co...inerbrand4.jpg

  10. #10
    knicker112 Gast

    blitzer am Heck

    Blitzer am Heck kommen bei uns ja nicht so gut an. Natürlich nervt das wenn das NEF bei Alarm fahrten hinterher fährt , aber es nützt viel. Bestes Beispiel sind die Fahrzeuge in den USA. Die haben überall Blitzer und Lampen auch an den Seiten ! und die Unfall Statistig zeigt es nützt ! USA hat viel weniger Unfälle !




    MFG

    chris

  11. #11
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    Zitat Zitat von knicker112
    und die Unfall Statistig zeigt es nützt ! USA hat viel weniger Unfälle !
    Hast Du da vielleicht eine Quellenangabe?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  12. #12
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    Zitat Zitat von knicker112
    USA hat viel weniger Unfälle !
    Dann guck dir auch ruhig mal an, wie lahm die manchmal über leere Landstraßen fahren ^^

    Da is es nämlich nicht so 100%ig mit dem "von den Vorschriften entbunden"...

    MfG Fabsi

  13. #13
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    Auch ne Frage:

    unser Notarzt fährt Privat PKW und hat ebenfalls hinten unter den normalen Lichtern ebenfalls stroboskop blitzer die ebenfalls mit der SoSi Anlage immer mit angehen (können nicht eigen geschaltet werden.)

    Das ist auch super wenn man da anchts mitm RTW hinterherfährt....

    Mfg Rapper^112

  14. #14
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    Zitat Zitat von knicker112
    ...Bestes Beispiel sind die Fahrzeuge in den USA. Die haben überall Blitzer und Lampen auch an den Seiten ! und die Unfall Statistik zeigt es nützt ! USA hat viel weniger Unfälle!
    Ich weiß zwar nicht genau ob es in allen Bundesstaaten der USA gleich geregelt (Bundesgesetz) ist, aber in Vancouver/Canada hat IMMER das Zivilfahrzeug Schuld wenn es zu einem Unfall bei einer Sonderrechtsfahrt kommt.
    Dort haben Pol, Fw und RD-Fahrzeuge ,bei Sonderrechtsfahrten, eine erheblich höhere Rechtssicherheit und nicht so einen "schwammigen" Paragraphen wie bei uns. Es ist etwa vergleichbar mit unserem Vorrang, so wie es Schienenfahrzeuge, (keine Straßenbahnen) an unbeschrankten Bahnübergängen, haben.

    Quelle: Aussage der Fw-Verwaltung (Verwandtschaft) Vancouver/Canada

    Gruß Carsten
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

    www.rescue-line.de

    SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
    124 124 MRCC Bremen

  15. #15
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    Zitat Zitat von Pille112
    Es ist etwa vergleichbar mit unserem Vorrang, so wie es Schienenfahrzeuge, (keine Straßenbahnen) an unbeschrankten Bahnübergängen, haben.
    Aber auch nur, wegen dem Andreaskreuz ;)

    MfG Fabsi

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