Seite 3 von 5 ErsteErste 12345 LetzteLetzte
Ergebnis 31 bis 45 von 63

Thema: LED-Blitzer nach hinten raus wirklich verboten???

  1. #31
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.257
    Fakt ist ... deine Dinger sind "NICHT" zulässig.
    Egal wer die verbaut und wenn du dich aufn Kopf stellst.

    Es gibt mittlerweile LED Heckblitzer die nicht nur nach hinten strahlen sondern auch seitwerts um den geforderten Abstrahlwinkel von 135° zu erreichen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #32
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.257
    Zitat Zitat von tower911
    Und was die LED Heckblaulichter angeht, so verbauen manche Aufbauhersteller diese einzeln an beiden hinteren Ecken des Fahrzeugs jeweils schräg angeordnet, so das sie von der Seite und von hinten sichtbar sind.
    Du kannst die dinger so schräg einbauen wie du willst, es ändert nichts dran das Frontblitzer keine Abstrahlfläche von 135° erreichen und somit sind und bleiben sie außer für vorne nicht zulässig. Punkt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #33
    Registriert seit
    19.02.2006
    Beiträge
    1.092
    Hey,

    Wie geschrieben: die 135°, wenn nich sogar 360° ;-) SInd durch die am hinteren Leiterteil angebrachte Blitzkennleuchte bereits voll abgedeckt.

    Wenn die Heckblitzer nun die einzige rückwärtige Signalisierungseinrichtung wären, könnte ich das mit den 135° auch nachvollziehen.

    Die Heckblitzer dienen halt nur einer seperaten Standortabsicherung nach hinten, und sind bei der Fahrt auch ausgeschaltet.

    D.h. selbst ohne die Heckblitzer, wär der gesamte hintere Teil (inkl. der "von dir" geforderten 135°) ausreichend abgedeckt.

    Sonst zeig doch bitte mal den Gesetzestext, in dem steht, dass Heckblitzer, die zuzüglich zu einer vorhandenen rückwärtig angebrachten Rundumkennleuchte angebracht werden, einen Abstrahlwinkel von mindestens 135° haben müssen.
    Geändert von Max K. (19.05.2007 um 10:45 Uhr)
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  4. #34
    Registriert seit
    10.01.2005
    Beiträge
    154
    Servus!

    Ohne diesen Thread jetzt zu 100% (ich möchte meinen es sind 80%) gelesen zu haben, möchte ich mich auch kurz zum Thema äußern.

    Mir erscheint es, als würde hier manch einer den klassischen "Straßenräumer" (Stroboskop mit Doppelblitz) mit den seit geraumer Zeit angebotenen, im Aufbau integrierten Heck-LED-Kennleuchten verwechseln. Im Zuge einer Fahrzeugneubeschaffung hatten wir in den letzten Monaten mehrfach die Gelegenheit uns diverse Fahrzeugaufbauten anzuschauen, unter anderem auch mit im Aufbau integrierten Heck-LED's, welche anstelle der herkömmlichen 3. RKL verbaut wurden. Ich möchte meinen das die Leuchtwirkung der LED's wesentlich angenehmer und nicht so "agressiv" wie die der an der Fahrzeugfront (unter Umständen auch am Fahrzeugheck) angebrachten Stroboskopblitzer ist. Außerdem ist die Blendwirkung für direkt nachfolgendene Fahrzeuge, insbesondere für PKW, nicht sehr stark, da die LED's links und rechts in die Oberkante des Aufbaus integriert und nicht wie bei den frontseitig montierten "Straßenräumern" in Augenhöhe angebracht sind. Trotzdem hatte ich den Eindruck das die LED's, sowohl bei Tag als auch bei Nacht, besser wargenommen werden können als eine herkömmliche RKL, welche mittig am Fahrzeugheck angebracht ist.

    Seitens der Aufbauhersteller wurde in keiner Weise erwähnt das diese Form der Heckkennleuchte verboten wäre. Ich kann natürlich nur für den Bereich Feuerwehr (LF), im Bundesland Sachsen und aus persönlich gemachten Erfahrungen sprechen.

    Zur Veranschaulichung habe ich zwei Bílder angehangen.
    Miniaturansichten angehängter Grafiken Miniaturansichten angehängter Grafiken Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht 

Name:	100_2250.JPG 
Hits:	153 
Größe:	179,6 KB 
ID:	6194   Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht 

Name:	Projekt1.jpg 
Hits:	151 
Größe:	13,6 KB 
ID:	6195  
    Geändert von Florian43/1 (19.05.2007 um 11:34 Uhr)

  5. #35
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.257
    Diese LED Heckblitzer sind ja auch erlaubt, wenn du sie mal genau anschaust wirst du feststellen das eine Doppelreihe LEDs nach hinten strahlen und eine weitere Doppelreihe schräg nach hinten. :-)
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #36
    Registriert seit
    26.02.2006
    Beiträge
    1.565
    Zitat Zitat von Alex22
    Du darfst gerne Heckblitzer einsetzen um stehende Fahrzeuge abzusichern, macht die Polizei ja auch. Nur sind Heckblaulichter deren Hauptstrahlrichtung nur nach hinten gehen während der Fahrt verboten.
    ...ich weiß, nur verstehe ich den Sinn dieser Vorschrift nicht und warum dann doch Fahrzeuge mit LED-Heckblitzern zugelassen werden ist mir schleierhaft und das sind, wie schon gesagt, nicht nur Fahrzeuge mit blauen Lampen!!!
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

    www.rescue-line.de

    SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
    124 124 MRCC Bremen

  7. #37
    Registriert seit
    26.02.2006
    Beiträge
    1.565
    Zitat Zitat von Florian43/1
    Mir erscheint es, als würde hier manch einer den klassischen "Straßenräumer" (Stroboskop mit Doppelblitz) mit den seit geraumer Zeit angebotenen, im Aufbau integrierten Heck-LED-Kennleuchten verwechseln.
    ...genau den Verdacht habe ich auch!!!
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

    www.rescue-line.de

    SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
    124 124 MRCC Bremen

  8. #38
    Registriert seit
    15.05.2006
    Beiträge
    109
    Wenn ich das richtig verstanden habe müssten dann bei dieser Leiter die Heckblitzer bei der Fahrt abgeschaltet sein ?!

    Dann habe ich ja nach hinten gar nichts mehr, was blinkt?!
    Ist das überhaupt zulässig?
    Miniaturansichten angehängter Grafiken Miniaturansichten angehängter Grafiken Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht 

Name:	leiter-heckblitzer.JPG 
Hits:	153 
Größe:	74,3 KB 
ID:	6199  

  9. #39
    Registriert seit
    03.07.2006
    Beiträge
    2.942
    Zitat Zitat von friendofafriend
    Dann habe ich ja nach hinten gar nichts mehr, was blinkt?!
    Wieso brauchst du hinten während der Fahrt etwas, was blinkt?

  10. #40
    Registriert seit
    15.05.2006
    Beiträge
    109
    Zitat Zitat von überhose
    Wieso brauchst du hinten während der Fahrt etwas, was blinkt?
    stimmt auch wieder.. ich kenn mich da in den gesetztestexten nicht so aus...

  11. #41
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Zitat Zitat von überhose
    Wieso brauchst du hinten während der Fahrt etwas, was blinkt?
    1. Weil das blaue blinklich wärend der Fahrt 360° um das Fahrzeug herum erkennbar sein muss.

    2. Siehe meinen Beitrag weiter oben, der sollte eigentlich so ziehmlich alles erklären ^^

    Aber bei allem und immer wieder erwähnt: Es kommt letztendlich auf den TÜV-Prüfer an und wie man es dem "verkauft" ^^

    MfG Fabsi

  12. #42
    Registriert seit
    26.02.2006
    Beiträge
    1.565
    Zitat Zitat von Fabpicard
    1. Weil das blaue blinklich wärend der Fahrt 360° um das Fahrzeug herum erkennbar sein muss.
    ...ggf. auch in der StVZO nachzulesen...
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

    www.rescue-line.de

    SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
    124 124 MRCC Bremen

  13. #43
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Zitat Zitat von Pille112
    ...ggf. auch in der StVZO nachzulesen...
    Nö, aber Aussage des zuständigen Sachbearbeiters in Köln der Hauptzentrale des TÜV Rheinland ^^

    MfG Fabsi

  14. #44
    Registriert seit
    12.10.2002
    Beiträge
    1.133

    habe dazu mal gesucht...

    Zitat Zitat von StVZO
    §52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
    ...
    ...
    Abs.(3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein
    ...
    2.Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,
    ...

    Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht).
    Bis hierher noch nichts von MUSS 360° sichtbar sein
    Abs.(4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein
    Hier ist die geometrische sichtbarkeit aufgeführt, aber es handelt sich um GELBLICHT!

    Für Blau habe ich in bezug auf 360° nichts gefunden. (oder hab' ich etwas überlesen)
    ------
    Ansonsten ist die Bauart und die Zulassung der Leuchten zu unterscheiden.
    Es gibt Leuchten mit Hauptabstrahlrichtung nach vorn = Frontblitzer
    und Leuchten als HWL (Heckwarnleuchten) oder sogar als Seitenkennleuchte vorgesehen sind.

    Somit sind Blitzleuchten in alle Richtungen denkbar.
    Ausserdem ist fast immer der Hinweis zu finden:
    Für die Verwendung in Deutschland ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

  15. #45
    Registriert seit
    26.02.2006
    Beiträge
    1.565
    Zitat Zitat von alarma
    Somit sind Blitzleuchten in alle Richtungen denkbar.
    Ausserdem ist fast immer der Hinweis zu finden:
    Für die Verwendung in Deutschland ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
    ...ich wollt's ja nicht so deutlich sagen, aber so ist's...
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

    www.rescue-line.de

    SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
    124 124 MRCC Bremen

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •