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Thema: LED-Blitzer nach hinten raus wirklich verboten???

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Komm doch einfach mal nach Heidelberg und fahre einem Police-Car der befreundeten Streitkräfte hinterher...

  2. #2
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Komm doch einfach mal nach Heidelberg und fahre einem Police-Car der befreundeten Streitkräfte hinterher...
    ...brauch ich nicht, wir haben hier in Hamburg auch 'nen NAW mit LED-Heckblitzern, ist genau dasselbe als wenn ich in die "Fackeln" eines vor mir fahrenden Fahrzeugs vom SV blau/weiß Hamburg schaue - kein Unterschied in der Blendwirkung.

    ...außerdem heißt "Blaulicht" doch - Abstand halten, ich verhalte mich anders als andere Verkehrsteilnehmer und es wird doch in der Wirtschaft schon lange in gelb (z.B. Sicherungsfahrzeug für Schwertransporte, Baustellenabsicherungsanhänger) eingesetzt und da regt sich niemand drüber auf - sehr komisch!!!

    Für mich bedeutet mehr und helleres Licht - besser gesehen zu werden - besonders bei Sonne, aber auch bei Dunkelheit besonders wenn die Einsatzstelle direkt hinter einer Kurve liegt und viele Verkehrsteilnehmer sind ja nur noch mit Licht aufmerksam zu machen, was nicht nur an den verwendeten Soundanlagen, sondern auch an den immer besser schallisolierten Karossen, liegt.

    Blaulicht ist eine Lebensversicherung - es schützt mich und andere!!!

    Gruß Carsten
    Geändert von Pille112 (19.05.2007 um 02:34 Uhr)
    Gruß Carsten
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    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
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  3. #3
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    Zitat Zitat von Pille112
    Für mich bedeutet mehr und helleres Licht - besser gesehen zu werden - besonders bei Sonne, aber auch bei Dunkelheit besonders wenn die Einsatzstelle direkt hinter einer Kurve liegt und viele Verkehrsteilnehmer sind ja nur noch mit Licht aufmerksam zu machen, was nicht nur an den verwendeten Soundanlagen, sondern auch an den immer besser schallisolierten Karossen, liegt.

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    Gruß Carsten

    Du darfst gerne Heckblitzer einsetzen um stehende Fahrzeuge abzusichern, macht die Polizei ja auch. Nur sind Heckblaulichter deren Hauptstrahlrichtung nur nach hinten gehen während der Fahrt verboten.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Alex22
    Du darfst gerne Heckblitzer einsetzen um stehende Fahrzeuge abzusichern, macht die Polizei ja auch. Nur sind Heckblaulichter deren Hauptstrahlrichtung nur nach hinten gehen während der Fahrt verboten.

    Und trotzdem werden sie immer mehr eingesetzt. Unsere DLK ist übrigens auch mal mit den überdimensionierten "Frontblitzern" wie Max K sie erwähnte nachgerüstet worden.
    Ich glaube er meint diese hier.
    Link: http://images.rkl-shop.de/items/400036900_LIM.jpg


    Und was die LED Heckblaulichter angeht, so verbauen manche Aufbauhersteller diese einzeln an beiden hinteren Ecken des Fahrzeugs jeweils schräg angeordnet, so das sie von der Seite und von hinten sichtbar sind.

    Der Trend bei deutschen Feuerwehrs geht eindeutig zu immer mehr Blau hin. Find ich auch gut so. Die amerikanischen Feuerwehrfahrzeuge sieht man wenigstens auch bei Tag.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  5. #5
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    Naja, unsere sind etwas breiter.
    Zu sehen da: http://img149.imageshack.us/my.php?image=dllg7.jpg - wenn auch nicht gut :-)
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  6. #6
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    Fakt ist ... deine Dinger sind "NICHT" zulässig.
    Egal wer die verbaut und wenn du dich aufn Kopf stellst.

    Es gibt mittlerweile LED Heckblitzer die nicht nur nach hinten strahlen sondern auch seitwerts um den geforderten Abstrahlwinkel von 135° zu erreichen.
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  7. #7
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    Zitat Zitat von tower911
    Und was die LED Heckblaulichter angeht, so verbauen manche Aufbauhersteller diese einzeln an beiden hinteren Ecken des Fahrzeugs jeweils schräg angeordnet, so das sie von der Seite und von hinten sichtbar sind.
    Du kannst die dinger so schräg einbauen wie du willst, es ändert nichts dran das Frontblitzer keine Abstrahlfläche von 135° erreichen und somit sind und bleiben sie außer für vorne nicht zulässig. Punkt.
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  8. #8
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    Hey,

    Wie geschrieben: die 135°, wenn nich sogar 360° ;-) SInd durch die am hinteren Leiterteil angebrachte Blitzkennleuchte bereits voll abgedeckt.

    Wenn die Heckblitzer nun die einzige rückwärtige Signalisierungseinrichtung wären, könnte ich das mit den 135° auch nachvollziehen.

    Die Heckblitzer dienen halt nur einer seperaten Standortabsicherung nach hinten, und sind bei der Fahrt auch ausgeschaltet.

    D.h. selbst ohne die Heckblitzer, wär der gesamte hintere Teil (inkl. der "von dir" geforderten 135°) ausreichend abgedeckt.

    Sonst zeig doch bitte mal den Gesetzestext, in dem steht, dass Heckblitzer, die zuzüglich zu einer vorhandenen rückwärtig angebrachten Rundumkennleuchte angebracht werden, einen Abstrahlwinkel von mindestens 135° haben müssen.
    Geändert von Max K. (19.05.2007 um 10:45 Uhr)
    hallo :E

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  9. #9
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    Servus!

    Ohne diesen Thread jetzt zu 100% (ich möchte meinen es sind 80%) gelesen zu haben, möchte ich mich auch kurz zum Thema äußern.

    Mir erscheint es, als würde hier manch einer den klassischen "Straßenräumer" (Stroboskop mit Doppelblitz) mit den seit geraumer Zeit angebotenen, im Aufbau integrierten Heck-LED-Kennleuchten verwechseln. Im Zuge einer Fahrzeugneubeschaffung hatten wir in den letzten Monaten mehrfach die Gelegenheit uns diverse Fahrzeugaufbauten anzuschauen, unter anderem auch mit im Aufbau integrierten Heck-LED's, welche anstelle der herkömmlichen 3. RKL verbaut wurden. Ich möchte meinen das die Leuchtwirkung der LED's wesentlich angenehmer und nicht so "agressiv" wie die der an der Fahrzeugfront (unter Umständen auch am Fahrzeugheck) angebrachten Stroboskopblitzer ist. Außerdem ist die Blendwirkung für direkt nachfolgendene Fahrzeuge, insbesondere für PKW, nicht sehr stark, da die LED's links und rechts in die Oberkante des Aufbaus integriert und nicht wie bei den frontseitig montierten "Straßenräumern" in Augenhöhe angebracht sind. Trotzdem hatte ich den Eindruck das die LED's, sowohl bei Tag als auch bei Nacht, besser wargenommen werden können als eine herkömmliche RKL, welche mittig am Fahrzeugheck angebracht ist.

    Seitens der Aufbauhersteller wurde in keiner Weise erwähnt das diese Form der Heckkennleuchte verboten wäre. Ich kann natürlich nur für den Bereich Feuerwehr (LF), im Bundesland Sachsen und aus persönlich gemachten Erfahrungen sprechen.

    Zur Veranschaulichung habe ich zwei Bílder angehangen.
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    Geändert von Florian43/1 (19.05.2007 um 11:34 Uhr)

  10. #10
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    Diese LED Heckblitzer sind ja auch erlaubt, wenn du sie mal genau anschaust wirst du feststellen das eine Doppelreihe LEDs nach hinten strahlen und eine weitere Doppelreihe schräg nach hinten. :-)
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  11. #11
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    Zitat Zitat von Florian43/1
    Mir erscheint es, als würde hier manch einer den klassischen "Straßenräumer" (Stroboskop mit Doppelblitz) mit den seit geraumer Zeit angebotenen, im Aufbau integrierten Heck-LED-Kennleuchten verwechseln.
    ...genau den Verdacht habe ich auch!!!
    Gruß Carsten
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  12. #12
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    Zitat Zitat von Alex22
    Du kannst die dinger so schräg einbauen wie du willst, es ändert nichts dran das Frontblitzer keine Abstrahlfläche von 135° erreichen und somit sind und bleiben sie außer für vorne nicht zulässig. Punkt.
    Mag absolut richtig sein. Aber wen interessiert das ? Hier fahren etliche solcher Fahrzeuge rum und keine Sau interessiert´s.

    Ausserdem würden 45 Grad die sie erreichen für die Sichtbarkeit reichen. Denn die beiden LED Blitzer sind im 45 Grad Winkel an den Ecken angebracht, so das ein Abstrahlwinkel von 45 Grad zu beiden Seiten Reicht um beim jeweiligen Blitzer die Abstrahlrichtung zur Seite und nach hinten zu ermöglichen.

    Und abgesehen davon ist die ganze Diskussion hier ziemlich überflüssig. Die einfache Antwort auf die Themenfrage wurde schon beantwortet. Das sich alle Feuerwehren nicht an an irgendwelche Regeln/Gesetze halten ist doch jedem bewusst. Ich finde ein Frontblitzer der ins Heck gebaut wurde lange nicht so schlimm wie eine Überladung eines Löschfahrzeuges oder stümperhafte Befestigung von Ausrüstungsgegenständen.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  13. #13
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    Zitat Zitat von Alex22
    Du darfst gerne Heckblitzer einsetzen um stehende Fahrzeuge abzusichern, macht die Polizei ja auch. Nur sind Heckblaulichter deren Hauptstrahlrichtung nur nach hinten gehen während der Fahrt verboten.
    ...ich weiß, nur verstehe ich den Sinn dieser Vorschrift nicht und warum dann doch Fahrzeuge mit LED-Heckblitzern zugelassen werden ist mir schleierhaft und das sind, wie schon gesagt, nicht nur Fahrzeuge mit blauen Lampen!!!
    Gruß Carsten
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