Sicher würden die das tun. Denen kann's nämlich, je nach Vertragstext, ziemlich wurscht sein, ob der Auftraggeber die Dinger später genehmigt bzw. das Fahrzeug zugelassen bekommt.Zitat von Max K.
Wieviele Fahrzeuge wurden schon mit Frontblitzern verkauft, als es für diese noch sehr geteilte Meinungen über die Rechtslage gab (und wieviele mit Springlichtern, obwohl es da ziemlich klare Aussagen gab)?
Die Heckblitzer eurer Drehleiter sind zwar vom Aufbau her mit Frontblitzern vergleichbar, rechtlich aber nicht. Bei Frontblitzern muss die Hauptstrahlrichtung nach vorne gegeben sein. Geht natürlich bei Heckblitzern nicht wirklich. Diese müssen bei eurer DLK nicht zur Seite sichtbar sein, weil die RKL den Bereich ausreichend abdecken. Von daher stellen sie auch keine wirkliche Alternative für vorgeschriebene hintere RKL dar, sondern dienen lediglich einer besseren Absicherung an der Einsatzstelle. Dies kann, grade wenn die DLK allein in Aktion tritt, sehr sinnvoll sein. Auf Einsatzfahrten sind die Dinger dagegen ziemlich sinnfrei.
Hier ein paar Bilder eines Schlingmann-TLF24/50 mit Heckblitzern (Baujahr 2003): http://www.feuerwehr-stadt-sinzig.co...cs/TLF__5_.jpg
RKL sind seitlich ausreichend sichtbar: http://www.feuerwehr-stadt-sinzig.co...inerbrand4.jpg




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