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Thema: LED-Blitzer nach hinten raus wirklich verboten???

Baum-Darstellung

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  1. #11
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    Hey,

    Wie geschrieben: die 135°, wenn nich sogar 360° ;-) SInd durch die am hinteren Leiterteil angebrachte Blitzkennleuchte bereits voll abgedeckt.

    Wenn die Heckblitzer nun die einzige rückwärtige Signalisierungseinrichtung wären, könnte ich das mit den 135° auch nachvollziehen.

    Die Heckblitzer dienen halt nur einer seperaten Standortabsicherung nach hinten, und sind bei der Fahrt auch ausgeschaltet.

    D.h. selbst ohne die Heckblitzer, wär der gesamte hintere Teil (inkl. der "von dir" geforderten 135°) ausreichend abgedeckt.

    Sonst zeig doch bitte mal den Gesetzestext, in dem steht, dass Heckblitzer, die zuzüglich zu einer vorhandenen rückwärtig angebrachten Rundumkennleuchte angebracht werden, einen Abstrahlwinkel von mindestens 135° haben müssen.
    Geändert von Max K. (19.05.2007 um 11:45 Uhr)
    hallo :E

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