...ggf. auch in der StVZO nachzulesen...Zitat von Fabpicard
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Gruß Carsten
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Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
(Sokrates)
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Nö, aber Aussage des zuständigen Sachbearbeiters in Köln der Hauptzentrale des TÜV Rheinland ^^Zitat von Pille112
MfG Fabsi
Bis hierher noch nichts von MUSS 360° sichtbar seinZitat von StVZO
Hier ist die geometrische sichtbarkeit aufgeführt, aber es handelt sich um GELBLICHT!Abs.(4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein
Für Blau habe ich in bezug auf 360° nichts gefunden. (oder hab' ich etwas überlesen)
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Ansonsten ist die Bauart und die Zulassung der Leuchten zu unterscheiden.
Es gibt Leuchten mit Hauptabstrahlrichtung nach vorn = Frontblitzer
und Leuchten als HWL (Heckwarnleuchten) oder sogar als Seitenkennleuchte vorgesehen sind.
Somit sind Blitzleuchten in alle Richtungen denkbar.
Ausserdem ist fast immer der Hinweis zu finden:
Für die Verwendung in Deutschland ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
...ich wollt's ja nicht so deutlich sagen, aber so ist's...Zitat von alarma
Gruß Carsten
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Zitat von alarma
Siehst du ... jetzt hast du es selbst geschrieben ...
Nur weil nichts im 52§ StVZO steht heißt es nicht das es sowas gar nicht gibt.
Hast ja selbst geschrieben das noch nach Zulassung zu unterscheiden ist, dies steht leider in DIN Vorschriften etc drin, die leider nicht öffentlich zugänglich sind.
Dort ist genau geregelt, daß Frontblitzer (Hauptstrahlrichtung nur nur in eine Richtung) nicht für hinten zugelassen sind, sondern Leuchten verbaut werden müssen, die mindestens 135 ° abdecken.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Das ist ja auch nicht meine Frage gewesen!
Sonst hätte ich ja kein Statement darüber abgeben können.
Die 135° sind absolut unstrittig. Genauso wie die erlaubten Einbauhöhen etc.
Sondern die Frage ist, wo ist festgehalten, das Blaue Rundumleuchten (Blinklicht) 360° um das Fahrzeug herum sichtbar sein muss? (z.B.während der Fahrt/im Stand, denn das ist ja ein Teil der Äußerungen weiter oben im Thread)
Bei Gelblicht wird auf die Geometrische Sichtbarkeit eingegangen beim Blaulicht nicht.
Und bevor noch jemand anderes auf die Idee kommt:
Blaues(Gelbes) Blinklicht/Rundumlicht/Blitzlicht für den Straßenverkehr benötigt generell eine Einzelgenehmigung oder die Zulassung nach ECE-R 65.
Seit wann erlässt das DIN "Vorschriften"?Zitat von Alex22
hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
Du musst den Satz anders lesen:Zitat von Max K.
Wenn der Tüd will, dass es nach einer bestimmten DIN gemacht ist, dann ist die DIN quasi wie eine Vorschrift ^^
MfG Fabsi
Das hab ich heute bekommen!
http://www.lfv-bayern.de/cms/news/20...sicherung.html
Mfg woodstock
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