Ergebnis 1 bis 15 von 63

Thema: LED-Blitzer nach hinten raus wirklich verboten???

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    26.02.2006
    Beiträge
    1.565
    Zitat Zitat von Florian43/1
    Mir erscheint es, als würde hier manch einer den klassischen "Straßenräumer" (Stroboskop mit Doppelblitz) mit den seit geraumer Zeit angebotenen, im Aufbau integrierten Heck-LED-Kennleuchten verwechseln.
    ...genau den Verdacht habe ich auch!!!
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

    www.rescue-line.de

    SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
    124 124 MRCC Bremen

  2. #2
    Registriert seit
    15.05.2006
    Beiträge
    109
    Wenn ich das richtig verstanden habe müssten dann bei dieser Leiter die Heckblitzer bei der Fahrt abgeschaltet sein ?!

    Dann habe ich ja nach hinten gar nichts mehr, was blinkt?!
    Ist das überhaupt zulässig?
    Miniaturansichten angehängter Grafiken Miniaturansichten angehängter Grafiken Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht 

Name:	leiter-heckblitzer.JPG 
Hits:	165 
Größe:	74,3 KB 
ID:	6199  

  3. #3
    Registriert seit
    03.07.2006
    Beiträge
    2.942
    Zitat Zitat von friendofafriend
    Dann habe ich ja nach hinten gar nichts mehr, was blinkt?!
    Wieso brauchst du hinten während der Fahrt etwas, was blinkt?

  4. #4
    Registriert seit
    15.05.2006
    Beiträge
    109
    Zitat Zitat von überhose
    Wieso brauchst du hinten während der Fahrt etwas, was blinkt?
    stimmt auch wieder.. ich kenn mich da in den gesetztestexten nicht so aus...

  5. #5
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Zitat Zitat von überhose
    Wieso brauchst du hinten während der Fahrt etwas, was blinkt?
    1. Weil das blaue blinklich wärend der Fahrt 360° um das Fahrzeug herum erkennbar sein muss.

    2. Siehe meinen Beitrag weiter oben, der sollte eigentlich so ziehmlich alles erklären ^^

    Aber bei allem und immer wieder erwähnt: Es kommt letztendlich auf den TÜV-Prüfer an und wie man es dem "verkauft" ^^

    MfG Fabsi

  6. #6
    Registriert seit
    26.02.2006
    Beiträge
    1.565
    Zitat Zitat von Fabpicard
    1. Weil das blaue blinklich wärend der Fahrt 360° um das Fahrzeug herum erkennbar sein muss.
    ...ggf. auch in der StVZO nachzulesen...
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

    www.rescue-line.de

    SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
    124 124 MRCC Bremen

  7. #7
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Zitat Zitat von Pille112
    ...ggf. auch in der StVZO nachzulesen...
    Nö, aber Aussage des zuständigen Sachbearbeiters in Köln der Hauptzentrale des TÜV Rheinland ^^

    MfG Fabsi

  8. #8
    Registriert seit
    12.10.2002
    Beiträge
    1.133

    habe dazu mal gesucht...

    Zitat Zitat von StVZO
    §52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
    ...
    ...
    Abs.(3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein
    ...
    2.Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,
    ...

    Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht).
    Bis hierher noch nichts von MUSS 360° sichtbar sein
    Abs.(4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein
    Hier ist die geometrische sichtbarkeit aufgeführt, aber es handelt sich um GELBLICHT!

    Für Blau habe ich in bezug auf 360° nichts gefunden. (oder hab' ich etwas überlesen)
    ------
    Ansonsten ist die Bauart und die Zulassung der Leuchten zu unterscheiden.
    Es gibt Leuchten mit Hauptabstrahlrichtung nach vorn = Frontblitzer
    und Leuchten als HWL (Heckwarnleuchten) oder sogar als Seitenkennleuchte vorgesehen sind.

    Somit sind Blitzleuchten in alle Richtungen denkbar.
    Ausserdem ist fast immer der Hinweis zu finden:
    Für die Verwendung in Deutschland ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

  9. #9
    Registriert seit
    03.07.2006
    Beiträge
    2.942
    Zitat Zitat von Fabpicard
    1. Weil das blaue blinklich wärend der Fahrt 360° um das Fahrzeug herum erkennbar sein muss.
    Ich denke, dass ist bei der gezeigten DLK gegeben. Die dort angebrachten Blitzer bringen während der Fahrt keinen Mehrwert.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •