Das ist ja auch nicht meine Frage gewesen!
Sonst hätte ich ja kein Statement darüber abgeben können.
Die 135° sind absolut unstrittig. Genauso wie die erlaubten Einbauhöhen etc.

Sondern die Frage ist, wo ist festgehalten, das Blaue Rundumleuchten (Blinklicht) 360° um das Fahrzeug herum sichtbar sein muss? (z.B.während der Fahrt/im Stand, denn das ist ja ein Teil der Äußerungen weiter oben im Thread)

Bei Gelblicht wird auf die Geometrische Sichtbarkeit eingegangen beim Blaulicht nicht.

Und bevor noch jemand anderes auf die Idee kommt:
Blaues(Gelbes) Blinklicht/Rundumlicht/Blitzlicht für den Straßenverkehr benötigt generell eine Einzelgenehmigung oder die Zulassung nach ECE-R 65.