ich wiederhol mich mal:
In der StVO steht nirgends wer das zu entscheiden hat. Sobald Menschenleben in Gefahr ist, darf ich Sonder / Wegerechte wahrnehmen. Fertig?!
Und die Entscheidung würde ich immer dem überlassen der
a) am besten informiert ist
b) und ggf. besser ausgebildet
(( Das ist imho ne Begründung die auch vor Gericht gute Chancen hat ))
Bin ich vor Ort hab ich ggf. mehr Infos als die Leitstelle
(( Wie bescheiden ungenau die Alamierungen des öfteren mal sind brauch ich glaube ich keinem aktiven zu sagen ))
Es gibt aber wohl die Möglichkeit das die Leitstelle informiert werden soll / muss aufgrund einiger anderer Dienstanweisungen
z.B. werden bei uns Notfallpat. grundsätzlich nicht per KTW mit Alarm gefahren sondern der KTW hat dann nen RTW nachzufordern. Das is bei unseren KTWs auch besser *g*
Ebenso müssen RTWs ohne NA dabei ihre SoSi-Fahrt "anmelden" da i.d.R. ein Arzt geschickt wird.
( Ausnahmen gibts natürlich immer mal wieder )
Klar könnte ich mich da drüber hinwegsetzen ( StVO würde das zulassen ) nur hab ich dann eben intern was am Hals.
Und unsere LSt würde NIE eine SoSi-Entscheidung eines Arztes in Frage stellen.