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Thema: Anspruchnahme Sonderrechte ohne Leitstellenanweisung

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  1. #1
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    Du denkst viel zu kompliziert

    Zitat Zitat von telemanne
    Ihr werdet alarmiert als RTW zur hilflosen Person zur Zeit des Berufsverkehrs am Morgen. Der Disponent entscheidet auf Grund des Meldebildes, welches der Anrufer schildert, dass ihr erstmal allein hinfahrt, ohne Notarzt und ohne Signal.
    klarer Fehler der Leitstelle, pirmär
    Zitat Zitat von telemanne
    ann kommt ihr in die Nähe des Einsatzorts und seht die hilflose Person Höhe der gemeldeten Hausnummer regungslos auf dem Gehweg liegen, sonst ist niemand mehr da. Die Person liegt noch gut 50 Meter von euch entfernt, aber der kürzeste Weg ist eine Einbahnstraße. Der reguläre Weg würde ein Umweg von ca. 1 km machen.
    In diesem Moment, müsst ihr vom schlimmsten Fall ausgehen, sprich Kreislaufstillstand beim Patient. Da ihr Garantenstellung habt, müsst ihr alles dafür tun, dass der Tod des Patienten nicht eintritt. Und dazu gehört in diesem Moment, dass ihr eucht über die "Weisung" der Leitstelle hinwegsetzt, und euch so schnell wie möglich zum Patienten begebt, um diesem Hilfe zu leisten. Denn ihr tragt aus eurer Garantenstellung heraus Verantwortung, welche die Leiststelle in diesem Moment nicht hat. Also ggfs Signal an, entgegen der Einbahnstraße rein und zum Patient. Ist der schon tot, habt ihr alles in eurer Macht stehende getan, um dem P zu helfen, tatsächlich konntet ihr nichts mehr tun
    Und nun der Knackpunkt: Wäret ihr mit dem Wissenstand (mögliche Reanimation), den Umweg gefahren, weil LtS sagt ohne SoRe, würde die zumindest theoretische Möglichkeit bestehen, dass der Patient genau in diesem Zeitraum verstorben ist, in dem ihr Pflichtwidrig den Umweg gefahren seid. Das würde zumindest theoretisch den Verdacht der Fahrlässigen Tötung durch Unterlassen begründen und somit ein Strafverfahren nach sich ziehen.
    Du fragst das jetzt nicht im Ernst? Jeder der auch nur 1 Minute nachdenkt aussenrum zu fahren hat im RD nix zu suchen. Und wenn ich ihn dort winkend auf den Boden liege fahre ich dort gegen die EBS. Scheißegal was die LS sagt. Die sitzen im warmen und ich bin vor Ort...

    Zitat Zitat von telemanne
    Was ist nun besser? Strafverfahren oder sich mal über die Weisung der LtS hinwegsetzen?
    Wieder falsche Frage:

    Was ist besser:
    blind Befehle befolgen und einen Menschen sterben lassen
    oder für 5 Pfennige mitdenken

    Mir ist das WEißungsrecht der LST u.U. scheißegal.
    Ich mache das was ich für richtig halte. Dafür muss ich aber auch dann den Kopf hinhalten
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  2. #2
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    132
    ich wiederhol mich mal:

    In der StVO steht nirgends wer das zu entscheiden hat. Sobald Menschenleben in Gefahr ist, darf ich Sonder / Wegerechte wahrnehmen. Fertig?!

    Und die Entscheidung würde ich immer dem überlassen der
    a) am besten informiert ist
    b) und ggf. besser ausgebildet

    (( Das ist imho ne Begründung die auch vor Gericht gute Chancen hat ))

    Bin ich vor Ort hab ich ggf. mehr Infos als die Leitstelle

    (( Wie bescheiden ungenau die Alamierungen des öfteren mal sind brauch ich glaube ich keinem aktiven zu sagen ))

    Es gibt aber wohl die Möglichkeit das die Leitstelle informiert werden soll / muss aufgrund einiger anderer Dienstanweisungen

    z.B. werden bei uns Notfallpat. grundsätzlich nicht per KTW mit Alarm gefahren sondern der KTW hat dann nen RTW nachzufordern. Das is bei unseren KTWs auch besser *g*

    Ebenso müssen RTWs ohne NA dabei ihre SoSi-Fahrt "anmelden" da i.d.R. ein Arzt geschickt wird.
    ( Ausnahmen gibts natürlich immer mal wieder )

    Klar könnte ich mich da drüber hinwegsetzen ( StVO würde das zulassen ) nur hab ich dann eben intern was am Hals.

    Und unsere LSt würde NIE eine SoSi-Entscheidung eines Arztes in Frage stellen.

  3. #3
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    Kleiner Tip zum Meldebild "Hilope"

    Wenn ich als KTW den Einsatzauftrag bekomme:

    "Fahrt mal da und dahin, da liegt einer auffer Straße"...

    Dann fragt man erstmal an, ob bekannt ist was anliegt...

    Und wenn nichts bekannt ist, oder das Meldebild ensprechend ist, kommt immer die Anfrage "Mit SoRe oder Ohne?" ...

    MfG Fabsi

  4. #4
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von NWD
    ich wiederhol mich mal:

    In der StVO steht nirgends wer das zu entscheiden hat. Sobald Menschenleben in Gefahr ist, darf ich Sonder / Wegerechte wahrnehmen. Fertig?!

    Und die Entscheidung würde ich immer dem überlassen der
    a) am besten informiert ist
    b) und ggf. besser ausgebildet
    trifft das bei einem Disponent immer zu ?

    Zitat Zitat von NWD
    Es gibt aber wohl die Möglichkeit das die Leitstelle informiert werden soll / muss aufgrund einiger anderer Dienstanweisungen

    z.B. werden bei uns Notfallpat. grundsätzlich nicht per KTW mit Alarm gefahren sondern der KTW hat dann nen RTW nachzufordern. Das is bei unseren KTWs auch besser *g*
    EN 1789. GMV beachten etc. Irgendwann hast du dir die RTW´s für die leichten Notfälle verbraten und fährst zu den dicken Sachen mit dem KTW.
    Ausserdem wird es immer Situationen geben die so heikel sind das sie mit einem KTW notfallmäßig gefahren werden können / müssen aber ein RTW Overdressed wäre

    Zitat Zitat von NWD
    Ebenso müssen RTWs ohne NA dabei ihre SoSi-Fahrt "anmelden" da i.d.R. ein Arzt geschickt wird.
    ( Ausnahmen gibts natürlich immer mal wieder )
    anmelden. Aha. Und dann genehmigt die LST das?
    Ich informiere, ggf per Telefon und dann entscheide ich ob ich einen Dr. brauche. Und btw was machen RS die SOSI auf dem KTW selbstständig nutzen wollen
    Zitat Zitat von NWD
    i
    Klar könnte ich mich da drüber hinwegsetzen ( StVO würde das zulassen ) nur hab ich dann eben intern was am Hals.
    Hast du nicht mit dem §35 u §38StVo und ggf §34 StGb bist du immer auf der richtigen Seite.
    Zitat Zitat von NWD
    i
    Und unsere LSt würde NIE eine SoSi-Entscheidung eines Arztes in Frage stellen.
    Wenigstens was

    Zitat Zitat von fabicard
    Kleiner Tip zum Meldebild "Hilope"
    HILOPE ist immer ein Notfall. Also erst gar nicht fragen
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  5. #5
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    Zitat Zitat von hannibal
    HILOPE ist immer ein Notfall. Also erst gar nicht fragen
    Dazu hast du sicherlich nen Textverweis oder sowas für mich *lieb-guck* ;)

    MfG Fabsi

  6. #6
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von hannibal
    Was ist besser:
    blind Befehle befolgen und einen Menschen sterben lassen
    oder für 5 Pfennige mitdenken

    Mir ist das WEißungsrecht der LST u.U. scheißegal.
    Ich mache das was ich für richtig halte. Dafür muss ich aber auch dann den Kopf hinhalten

    Genau das wollt ich hören. Darum hab ich ja das auch so geschrieben. Ich hab hier den Eindruck bekommen, dass ein paar Befehle blind befolgen, bzw vor dienstrechtlichen Konsequenzen Angst haben. Ihr vor Ort tragt die Verantwortung für euer Tun und Lassen. Kompliziert gedacht ist das nicht, lediglich kurz und knapp von möglichen Rechtsfolgen her beleuchtet.

    Gruß...
    Hilfe! Ich weiß nicht was ich hier reinschreiben soll!?...

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