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Thema: Anspruchnahme Sonderrechte ohne Leitstellenanweisung

  1. #16
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    Zitat Zitat von Andreas 53/01
    , warum gehe ich dann die 20m nicht zu Fuß !?
    /Jokemode an/

    Hallo??? Sind wir nicht alle ein bisschen Zivis? Da gehn wir doch nicht zu fuß :D

    /JM aus/

    MfG Fabsi

  2. #17
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    Ich sehe das ganze nicht so verkrampft

    wenn ich im Wohngebient, wo massigPlatz ist auch zu einem Krankentransport kurz gegen die EBS Fahre ohne jemanden zu behindern oder zu gefährden und zwar nur weils schneller und bequemer geht ... who cares ?
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  3. #18
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    Da gibt es meistens so ca. 70-jährige Senioren, die den ganzen Tag nichts Besseres zu tun haben als den netten Querulanten von nebenan zu spielen.
    Beispiel: Müller hat Probleme mit seinem Bein, ruft nen RTW, das Ganze wird eine RTW_Einweisung. Man fährt mit Sosi hin und Nachbar Meier sieht wie Müller in den RTW humpelt und dabei gar kein schmerzverzerrtes Gesicht macht. Meier hängt sich ans Telefon, beschwert sich, und Müller sowie du sind die Gears....!
    Daher wird das bei uns aus Prinzip nicht gemacht, andernfalls heißt es beim Einsatzende "Sofort über Draht zur Leitstelle!!" ;-)
    Hier könnte Ihre Signatur stehen.

  4. #19
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    Also bei uns im Landkreis ist die Leitstelle als einzigstes Weissungsbefugt. Wenn der Disponent Sosi anordnet wird es angeschalten, wenn nicht wird je nach Meldungsbild oder Lage nachgefragt, wird dann Sosi verneint,dann wird weiter ohne gefahren. Der Fahrer sei es auf KTW, RTW oder NEF sind zwar verantwortlich bei Sosi, dürfen aber per Dienstverfügung nicht entscheiden ob mit oder ohne. Und wenn die E-Stelle wirklich nur 20 Meter von der Kreuzung entfernt ist, dann wird das Auto (bei anordnung Ohne) an der Kreuzung abgestellt und es wird hingelaufen.
    Gruss
    Oliver

  5. #20
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    Zitat Zitat von Oliver1974
    dürfen aber per Dienstverfügung nicht entscheiden ob mit oder ohne
    Könnt ihr bitte mal die Wiederrechtlichen "Dienstanweisungen" weglassen???

    Letztendlich ist der Fahrer derjenige, der sich vor Gericht rechtfertigen muss, warum und warum nicht...

    Bei uns gibts auch so ne "Dienstanweisung"... und? Wenn ich an der E-Stelle vorbeifahren müsste um 200 m weiter hinten zu drehen, seh aber das es doch was schlimmer ist als der Dispo meint, dann muss ICH als Fahrer mich rechtfertigen WARUM ich SoRe in Anspruch genommen hab ^^

    MfG Fabsi

    P.S.: Und immer dran denken: "Dienstanweisungen" die gegen geltende Gesetze verstoßen sind null und nichtig...

  6. #21
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    Zitat Zitat von Diggi
    Beispiel: Müller hat Probleme mit seinem Bein, ruft nen RTW, das Ganze wird eine RTW_Einweisung. Man fährt mit Sosi hin und Nachbar Meier sieht wie Müller in den RTW humpelt und dabei gar kein schmerzverzerrtes Gesicht macht.
    1) wenn Müller der LST glaubhaft macht das es sich um einen Notfall handelt, die LST einen Notfall anlget und ich Notfallmäßig dort hin fahre (auch gegen die Einbahnstraße), vor ORt Müller aber nur einen eingewachsenen Zehennagel hat und ans AUto läuft ist das zwar ärgerlich, aber absolut legitim. Was X Y Z sagt -> mir Wurst

    B.T.W. ich fuhr schon zu gemeldeten reanimationen die dann ans Auto gelaufen sind ...

    2) Müller ruft an und hat Schmerzen im Bein. Die Leitstelle schickt mich zu einem Krankentransport.

    Müller wohnt jetzt in einem Altenheim, bei dem ich immer vergesse das die Kurze Anfahrt 15m gegen gut ausgebaute, einsehbare EBS ist. Alternative geht einmal quer durchs Dorf. Also fahre ich das kurze Stück gegen die Einbahnstraße -> who Cares

    es gibt bei uns eine Stück (15m), das eigentlich
    a) Einbahnstraße
    b) nur für Busse ist

    das wird von uns jedesmal benutzt weil es einfach patientenschonender ist.

    Zitat Zitat von Oliver1974
    Wenn der Disponent Sosi anordnet wird es angeschalten, wenn nicht wird je nach Meldungsbild oder Lage nachgefragt, wird dann Sosi verneint,dann wird weiter ohne gefahren.
    Bei uns viel einfacher

    1) Der FME klingelt -> i.d.R. Notfall sofern nix dazugesagt wird
    2) Telefon -> dort wird dann gesagt ob Notfall oder Transport
    Zitat Zitat von Oliver1974
    Also bei uns im Landkreis ist die Leitstelle als einzigstes Weissungsbefugt
    Der Fahrer sei es auf KTW, RTW oder NEF sind zwar verantwortlich bei Sosi, dürfen aber per Dienstverfügung nicht entscheiden ob mit oder ohne.
    Also darf der NA nicht anweisen das mit Signal gefahren wird. Oder du wenn du siehst das es dem pat schlechter geht ?

    Was wenn die LST anweist während der Anfahrt einen roten Hut mit grünen Federn zu tragen?

    Was ist wenn es eine Dienstanweisung gibt, das die HDM nur noch mit den Füßen gemacht werden darf ?

    Zitat Zitat von Mein Opa, Gott hab ihn seelig
    man muss seine Rechte kennen
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  7. #22
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    Zitat Zitat von hannibal
    Was ist wenn es eine Dienstanweisung gibt, das die HDM nur noch mit den Füßen gemacht werden darf ?
    Hehe, dass gabs auf nem RettSan-Lehrgang in Mainz mal *g*

    Der "Schüler" war eiskallt der meinung, dass es so richtig ist und es nicht anders gemacht werden soll ^^

    Der durfte dann am ersten Tag schon wieder fahren :D

    Aber des Krasseste war, dass in seinem Auto alles vom RTW drin war, ok die Patiententrage hat gefehlt ;)

    MfG Fabsi

    P.S.: Das hat jetz gejuckt in den Finger :D

  8. #23
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    So ich setzt jetzt noch eins drauf, nicht das die Sache hier zu einfach werden würde :-)

    Folgender Sachverhalt angenommen.

    Ihr werdet alarmiert als RTW zur hilflosen Person zur Zeit des Berufsverkehrs am Morgen. Der Disponent entscheidet auf Grund des Meldebildes, welches der Anrufer schildert, dass ihr erstmal allein hinfahrt, ohne Notarzt und ohne Signal. Soweit so gut. Dann kommt ihr in die Nähe des Einsatzorts und seht die hilflose Person Höhe der gemeldeten Hausnummer regungslos auf dem Gehweg liegen, sonst ist niemand mehr da. Die Person liegt noch gut 50 Meter von euch entfernt, aber der kürzeste Weg ist eine Einbahnstraße. Der reguläre Weg würde ein Umweg von ca. 1 km machen.
    In diesem Moment, müsst ihr vom schlimmsten Fall ausgehen, sprich Kreislaufstillstand beim Patient. Da ihr Garantenstellung habt, müsst ihr alles dafür tun, dass der Tod des Patienten nicht eintritt. Und dazu gehört in diesem Moment, dass ihr eucht über die "Weisung" der Leitstelle hinwegsetzt, und euch so schnell wie möglich zum Patienten begebt, um diesem Hilfe zu leisten. Denn ihr tragt aus eurer Garantenstellung heraus Verantwortung, welche die Leiststelle in diesem Moment nicht hat. Also ggfs Signal an, entgegen der Einbahnstraße rein und zum Patient. Ist der schon tot, habt ihr alles in eurer Macht stehende getan, um dem P zu helfen, tatsächlich konntet ihr nichts mehr tun.
    Und nun der Knackpunkt: Wäret ihr mit dem Wissenstand (mögliche Reanimation), den Umweg gefahren, weil LtS sagt ohne SoRe, würde die zumindest theoretische Möglichkeit bestehen, dass der Patient genau in diesem Zeitraum verstorben ist, in dem ihr Pflichtwidrig den Umweg gefahren seid. Das würde zumindest theoretisch den Verdacht der Fahrlässigen Tötung durch Unterlassen begründen und somit ein Strafverfahren nach sich ziehen.

    Was ist nun besser? Strafverfahren oder sich mal über die Weisung der LtS hinwegsetzen? SChließlich können sich Disponeten auch irren oder auf Grund des Anrufes nur mangelhafte Informationen gewinnen (Deutschkurse sollten zur Pflicht werden!!!)

    Gruß
    Hilfe! Ich weiß nicht was ich hier reinschreiben soll!?...

  9. #24
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    Du denkst viel zu kompliziert

    Zitat Zitat von telemanne
    Ihr werdet alarmiert als RTW zur hilflosen Person zur Zeit des Berufsverkehrs am Morgen. Der Disponent entscheidet auf Grund des Meldebildes, welches der Anrufer schildert, dass ihr erstmal allein hinfahrt, ohne Notarzt und ohne Signal.
    klarer Fehler der Leitstelle, pirmär
    Zitat Zitat von telemanne
    ann kommt ihr in die Nähe des Einsatzorts und seht die hilflose Person Höhe der gemeldeten Hausnummer regungslos auf dem Gehweg liegen, sonst ist niemand mehr da. Die Person liegt noch gut 50 Meter von euch entfernt, aber der kürzeste Weg ist eine Einbahnstraße. Der reguläre Weg würde ein Umweg von ca. 1 km machen.
    In diesem Moment, müsst ihr vom schlimmsten Fall ausgehen, sprich Kreislaufstillstand beim Patient. Da ihr Garantenstellung habt, müsst ihr alles dafür tun, dass der Tod des Patienten nicht eintritt. Und dazu gehört in diesem Moment, dass ihr eucht über die "Weisung" der Leitstelle hinwegsetzt, und euch so schnell wie möglich zum Patienten begebt, um diesem Hilfe zu leisten. Denn ihr tragt aus eurer Garantenstellung heraus Verantwortung, welche die Leiststelle in diesem Moment nicht hat. Also ggfs Signal an, entgegen der Einbahnstraße rein und zum Patient. Ist der schon tot, habt ihr alles in eurer Macht stehende getan, um dem P zu helfen, tatsächlich konntet ihr nichts mehr tun
    Und nun der Knackpunkt: Wäret ihr mit dem Wissenstand (mögliche Reanimation), den Umweg gefahren, weil LtS sagt ohne SoRe, würde die zumindest theoretische Möglichkeit bestehen, dass der Patient genau in diesem Zeitraum verstorben ist, in dem ihr Pflichtwidrig den Umweg gefahren seid. Das würde zumindest theoretisch den Verdacht der Fahrlässigen Tötung durch Unterlassen begründen und somit ein Strafverfahren nach sich ziehen.
    Du fragst das jetzt nicht im Ernst? Jeder der auch nur 1 Minute nachdenkt aussenrum zu fahren hat im RD nix zu suchen. Und wenn ich ihn dort winkend auf den Boden liege fahre ich dort gegen die EBS. Scheißegal was die LS sagt. Die sitzen im warmen und ich bin vor Ort...

    Zitat Zitat von telemanne
    Was ist nun besser? Strafverfahren oder sich mal über die Weisung der LtS hinwegsetzen?
    Wieder falsche Frage:

    Was ist besser:
    blind Befehle befolgen und einen Menschen sterben lassen
    oder für 5 Pfennige mitdenken

    Mir ist das WEißungsrecht der LST u.U. scheißegal.
    Ich mache das was ich für richtig halte. Dafür muss ich aber auch dann den Kopf hinhalten
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  10. #25
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    ich wiederhol mich mal:

    In der StVO steht nirgends wer das zu entscheiden hat. Sobald Menschenleben in Gefahr ist, darf ich Sonder / Wegerechte wahrnehmen. Fertig?!

    Und die Entscheidung würde ich immer dem überlassen der
    a) am besten informiert ist
    b) und ggf. besser ausgebildet

    (( Das ist imho ne Begründung die auch vor Gericht gute Chancen hat ))

    Bin ich vor Ort hab ich ggf. mehr Infos als die Leitstelle

    (( Wie bescheiden ungenau die Alamierungen des öfteren mal sind brauch ich glaube ich keinem aktiven zu sagen ))

    Es gibt aber wohl die Möglichkeit das die Leitstelle informiert werden soll / muss aufgrund einiger anderer Dienstanweisungen

    z.B. werden bei uns Notfallpat. grundsätzlich nicht per KTW mit Alarm gefahren sondern der KTW hat dann nen RTW nachzufordern. Das is bei unseren KTWs auch besser *g*

    Ebenso müssen RTWs ohne NA dabei ihre SoSi-Fahrt "anmelden" da i.d.R. ein Arzt geschickt wird.
    ( Ausnahmen gibts natürlich immer mal wieder )

    Klar könnte ich mich da drüber hinwegsetzen ( StVO würde das zulassen ) nur hab ich dann eben intern was am Hals.

    Und unsere LSt würde NIE eine SoSi-Entscheidung eines Arztes in Frage stellen.

  11. #26
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    Kleiner Tip zum Meldebild "Hilope"

    Wenn ich als KTW den Einsatzauftrag bekomme:

    "Fahrt mal da und dahin, da liegt einer auffer Straße"...

    Dann fragt man erstmal an, ob bekannt ist was anliegt...

    Und wenn nichts bekannt ist, oder das Meldebild ensprechend ist, kommt immer die Anfrage "Mit SoRe oder Ohne?" ...

    MfG Fabsi

  12. #27
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    Zitat Zitat von hannibal
    Was ist besser:
    blind Befehle befolgen und einen Menschen sterben lassen
    oder für 5 Pfennige mitdenken

    Mir ist das WEißungsrecht der LST u.U. scheißegal.
    Ich mache das was ich für richtig halte. Dafür muss ich aber auch dann den Kopf hinhalten

    Genau das wollt ich hören. Darum hab ich ja das auch so geschrieben. Ich hab hier den Eindruck bekommen, dass ein paar Befehle blind befolgen, bzw vor dienstrechtlichen Konsequenzen Angst haben. Ihr vor Ort tragt die Verantwortung für euer Tun und Lassen. Kompliziert gedacht ist das nicht, lediglich kurz und knapp von möglichen Rechtsfolgen her beleuchtet.

    Gruß...
    Hilfe! Ich weiß nicht was ich hier reinschreiben soll!?...

  13. #28
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    Zitat Zitat von NWD
    ich wiederhol mich mal:

    In der StVO steht nirgends wer das zu entscheiden hat. Sobald Menschenleben in Gefahr ist, darf ich Sonder / Wegerechte wahrnehmen. Fertig?!

    Und die Entscheidung würde ich immer dem überlassen der
    a) am besten informiert ist
    b) und ggf. besser ausgebildet
    trifft das bei einem Disponent immer zu ?

    Zitat Zitat von NWD
    Es gibt aber wohl die Möglichkeit das die Leitstelle informiert werden soll / muss aufgrund einiger anderer Dienstanweisungen

    z.B. werden bei uns Notfallpat. grundsätzlich nicht per KTW mit Alarm gefahren sondern der KTW hat dann nen RTW nachzufordern. Das is bei unseren KTWs auch besser *g*
    EN 1789. GMV beachten etc. Irgendwann hast du dir die RTW´s für die leichten Notfälle verbraten und fährst zu den dicken Sachen mit dem KTW.
    Ausserdem wird es immer Situationen geben die so heikel sind das sie mit einem KTW notfallmäßig gefahren werden können / müssen aber ein RTW Overdressed wäre

    Zitat Zitat von NWD
    Ebenso müssen RTWs ohne NA dabei ihre SoSi-Fahrt "anmelden" da i.d.R. ein Arzt geschickt wird.
    ( Ausnahmen gibts natürlich immer mal wieder )
    anmelden. Aha. Und dann genehmigt die LST das?
    Ich informiere, ggf per Telefon und dann entscheide ich ob ich einen Dr. brauche. Und btw was machen RS die SOSI auf dem KTW selbstständig nutzen wollen
    Zitat Zitat von NWD
    i
    Klar könnte ich mich da drüber hinwegsetzen ( StVO würde das zulassen ) nur hab ich dann eben intern was am Hals.
    Hast du nicht mit dem §35 u §38StVo und ggf §34 StGb bist du immer auf der richtigen Seite.
    Zitat Zitat von NWD
    i
    Und unsere LSt würde NIE eine SoSi-Entscheidung eines Arztes in Frage stellen.
    Wenigstens was

    Zitat Zitat von fabicard
    Kleiner Tip zum Meldebild "Hilope"
    HILOPE ist immer ein Notfall. Also erst gar nicht fragen
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  14. #29
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    Zitat Zitat von hannibal
    HILOPE ist immer ein Notfall. Also erst gar nicht fragen
    Dazu hast du sicherlich nen Textverweis oder sowas für mich *lieb-guck* ;)

    MfG Fabsi

  15. #30
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    Zitat Zitat von telemanne
    Denn ihr tragt aus eurer Garantenstellung heraus Verantwortung, welche die Leiststelle in diesem Moment nicht hat.
    Moin moin,

    jeder, der berufsmässig im Rettungsdienst arbeitet und und in diesem Rahmen mit einem Notfall "beschäftigt" ist, unterliegt der Garantenpflicht. Das gilt selbstverständlich auch für Leitstellenpersonal. Soviel dazu.

    Zum Thema: "HiloPe": Die Einsätze mit einem solchen Einsatzstichwort sind derartig vielfältig, dass ich diese Entscheidung wirklich ruhigen Gewissens dem Disponenten überlassen würde. Der hat nämlich mit Angehörigen, Polizei etc. telefoniert. Eine hilflose Person kann auch ein Patient sein, der lediglich aus dem Bett gefallen ist und im Moment zwar in einer misslichen Lage aber schmerzfrei ist.

    Zum Thema "Disponentenentscheidung SoRe": Neulich wurden wir (RTW-Besatzung) alarmiert mit dem Stichwort "Apoplex, Anfahrt ohne Signal". Ich habe mich zwar gewundert und auch über die Entscheidung des Disponenten geärgert, dann stellte sich aber bei der Ankunft beim Patienten heraus, dass der Apoplex bereits mehr als 12 Stunden zurück lag. Wie gesagt, in der Regel hat die Leitstelle mehr Infos als die RTW-Besatzung.

    Zum Thema "Information der Leitstelle über Signalfahrten": Die sollte auf jeden Fall immer erfolgen, am besten über Funk. Schon allein aus Dokumentationsgründen. Dazu folgende (wahre) Geschichte: Patient wird vom RTW aufgenommen und und in Richtung Zileklinik transportiert. Der Leitstelle wird dies mitgeteilt mit dem Zusatz, der Transport wäre ohne SoSi. Während der Fahrt verschlechert sich der Zustand des Patienten drastisch. Aufgrund der nur noch kurzen Distanz zur Klinik (< 2 km) entscheidet der RettAss, mit Signal weiterfahren zu lassen, und nicht den Notarzt zu alarmieren. Die Kommunikation zur Leitstelle ist in diesem Moment aufgrund eines Funkproblems (schlechte Verbindung, Leitstelle im Stress) nicht möglich, bis zur Ankunft im Krankenhaus bleibt dies auch so. Eine "Nachinformation" der Leitstelle findet nicht statt. Diese weiß also nix von der Signalfahrt und dokumentiert dementsprechend auch nix.
    Während des Transports wird unter anderem auch eine rote Ampel mit Blitz überfahren. Dies wird allerdings vom Fahrer nicht bemerkt (also der Blitz). Vier Wochen später bekommt der Fahrer Post vom Verkehrsamt wegen eines Rotlichtverstosses. Auf dem Foto ist eindeutig ein RTW zu sehen. Andere Fahrzeuge, die evtl. Platz machen, sieht man nicht. Dummerweise ist das Foto exakt in einem Zeitpunkt entstanden, an dem keines der Blaulichter zu sehen ist. Auf eine Nachfrage bei der Leitstelle wird festgestellt, dass zu diesem Zeitpunkt das entsprechende Fahrzeug ohne Signal (siehe oben) unterwegs war. Shit happens!!! Das Ganze ging gut aus, da sich Verkehrsamt und Rettungsdienst gut verstehen. ;-) Hätte aber auch anders laufen können...

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Geändert von Mr. Blaulicht (14.05.2007 um 09:56 Uhr)

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