Ergebnis 1 bis 15 von 39

Thema: Anspruchnahme Sonderrechte ohne Leitstellenanweisung

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    21.03.2004
    Beiträge
    100
    Also bei uns im Landkreis ist die Leitstelle als einzigstes Weissungsbefugt. Wenn der Disponent Sosi anordnet wird es angeschalten, wenn nicht wird je nach Meldungsbild oder Lage nachgefragt, wird dann Sosi verneint,dann wird weiter ohne gefahren. Der Fahrer sei es auf KTW, RTW oder NEF sind zwar verantwortlich bei Sosi, dürfen aber per Dienstverfügung nicht entscheiden ob mit oder ohne. Und wenn die E-Stelle wirklich nur 20 Meter von der Kreuzung entfernt ist, dann wird das Auto (bei anordnung Ohne) an der Kreuzung abgestellt und es wird hingelaufen.
    Gruss
    Oliver

  2. #2
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Zitat Zitat von Oliver1974
    dürfen aber per Dienstverfügung nicht entscheiden ob mit oder ohne
    Könnt ihr bitte mal die Wiederrechtlichen "Dienstanweisungen" weglassen???

    Letztendlich ist der Fahrer derjenige, der sich vor Gericht rechtfertigen muss, warum und warum nicht...

    Bei uns gibts auch so ne "Dienstanweisung"... und? Wenn ich an der E-Stelle vorbeifahren müsste um 200 m weiter hinten zu drehen, seh aber das es doch was schlimmer ist als der Dispo meint, dann muss ICH als Fahrer mich rechtfertigen WARUM ich SoRe in Anspruch genommen hab ^^

    MfG Fabsi

    P.S.: Und immer dran denken: "Dienstanweisungen" die gegen geltende Gesetze verstoßen sind null und nichtig...

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •