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Thema: Anspruchnahme Sonderrechte ohne Leitstellenanweisung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von NWD
    ich wiederhol mich mal:

    In der StVO steht nirgends wer das zu entscheiden hat. Sobald Menschenleben in Gefahr ist, darf ich Sonder / Wegerechte wahrnehmen. Fertig?!

    Und die Entscheidung würde ich immer dem überlassen der
    a) am besten informiert ist
    b) und ggf. besser ausgebildet
    trifft das bei einem Disponent immer zu ?

    Zitat Zitat von NWD
    Es gibt aber wohl die Möglichkeit das die Leitstelle informiert werden soll / muss aufgrund einiger anderer Dienstanweisungen

    z.B. werden bei uns Notfallpat. grundsätzlich nicht per KTW mit Alarm gefahren sondern der KTW hat dann nen RTW nachzufordern. Das is bei unseren KTWs auch besser *g*
    EN 1789. GMV beachten etc. Irgendwann hast du dir die RTW´s für die leichten Notfälle verbraten und fährst zu den dicken Sachen mit dem KTW.
    Ausserdem wird es immer Situationen geben die so heikel sind das sie mit einem KTW notfallmäßig gefahren werden können / müssen aber ein RTW Overdressed wäre

    Zitat Zitat von NWD
    Ebenso müssen RTWs ohne NA dabei ihre SoSi-Fahrt "anmelden" da i.d.R. ein Arzt geschickt wird.
    ( Ausnahmen gibts natürlich immer mal wieder )
    anmelden. Aha. Und dann genehmigt die LST das?
    Ich informiere, ggf per Telefon und dann entscheide ich ob ich einen Dr. brauche. Und btw was machen RS die SOSI auf dem KTW selbstständig nutzen wollen
    Zitat Zitat von NWD
    i
    Klar könnte ich mich da drüber hinwegsetzen ( StVO würde das zulassen ) nur hab ich dann eben intern was am Hals.
    Hast du nicht mit dem §35 u §38StVo und ggf §34 StGb bist du immer auf der richtigen Seite.
    Zitat Zitat von NWD
    i
    Und unsere LSt würde NIE eine SoSi-Entscheidung eines Arztes in Frage stellen.
    Wenigstens was

    Zitat Zitat von fabicard
    Kleiner Tip zum Meldebild "Hilope"
    HILOPE ist immer ein Notfall. Also erst gar nicht fragen
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  2. #2
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    29.03.2006
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    Zitat Zitat von hannibal
    HILOPE ist immer ein Notfall. Also erst gar nicht fragen
    Dazu hast du sicherlich nen Textverweis oder sowas für mich *lieb-guck* ;)

    MfG Fabsi

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