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Thema: Anspruchnahme Sonderrechte ohne Leitstellenanweisung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hallo !

    Wobei sich mir die Frage stellt, ist das Einschalten von Blaulicht und Einsatzhorn wegen den 20m Fahrweg grundsätzlich erforderlich, wo bleibt der Zeitgewinn? Wenn die Einsatzstelle ohnehin zu sehen ist, ist das Verwenden von Einsatzsignalen grundsätzlich in Frage zustellen!!
    Sollte ich nicht weiterfahren können ( warum eigentlich kann man in dem beschriebenen Fall dies nicht ), warum gehe ich dann die 20m nicht zu Fuß !?

    Ansonsten kann der Rettungsdienst bei der Abwendung von schweren gesundheitlichen Schäden Sonderrechte ( nicht Blaulicht und Einsatzhorn ) nach §35 StVO wahrnehmen und auch entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung fahren.


    MfG
    I believe on Digitalfunk

  2. #2
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    Zitat Zitat von Andreas 53/01
    , warum gehe ich dann die 20m nicht zu Fuß !?
    /Jokemode an/

    Hallo??? Sind wir nicht alle ein bisschen Zivis? Da gehn wir doch nicht zu fuß :D

    /JM aus/

    MfG Fabsi

  3. #3
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    Ich sehe das ganze nicht so verkrampft

    wenn ich im Wohngebient, wo massigPlatz ist auch zu einem Krankentransport kurz gegen die EBS Fahre ohne jemanden zu behindern oder zu gefährden und zwar nur weils schneller und bequemer geht ... who cares ?
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  4. #4
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    Da gibt es meistens so ca. 70-jährige Senioren, die den ganzen Tag nichts Besseres zu tun haben als den netten Querulanten von nebenan zu spielen.
    Beispiel: Müller hat Probleme mit seinem Bein, ruft nen RTW, das Ganze wird eine RTW_Einweisung. Man fährt mit Sosi hin und Nachbar Meier sieht wie Müller in den RTW humpelt und dabei gar kein schmerzverzerrtes Gesicht macht. Meier hängt sich ans Telefon, beschwert sich, und Müller sowie du sind die Gears....!
    Daher wird das bei uns aus Prinzip nicht gemacht, andernfalls heißt es beim Einsatzende "Sofort über Draht zur Leitstelle!!" ;-)
    Hier könnte Ihre Signatur stehen.

  5. #5
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    Also bei uns im Landkreis ist die Leitstelle als einzigstes Weissungsbefugt. Wenn der Disponent Sosi anordnet wird es angeschalten, wenn nicht wird je nach Meldungsbild oder Lage nachgefragt, wird dann Sosi verneint,dann wird weiter ohne gefahren. Der Fahrer sei es auf KTW, RTW oder NEF sind zwar verantwortlich bei Sosi, dürfen aber per Dienstverfügung nicht entscheiden ob mit oder ohne. Und wenn die E-Stelle wirklich nur 20 Meter von der Kreuzung entfernt ist, dann wird das Auto (bei anordnung Ohne) an der Kreuzung abgestellt und es wird hingelaufen.
    Gruss
    Oliver

  6. #6
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    Zitat Zitat von Oliver1974
    dürfen aber per Dienstverfügung nicht entscheiden ob mit oder ohne
    Könnt ihr bitte mal die Wiederrechtlichen "Dienstanweisungen" weglassen???

    Letztendlich ist der Fahrer derjenige, der sich vor Gericht rechtfertigen muss, warum und warum nicht...

    Bei uns gibts auch so ne "Dienstanweisung"... und? Wenn ich an der E-Stelle vorbeifahren müsste um 200 m weiter hinten zu drehen, seh aber das es doch was schlimmer ist als der Dispo meint, dann muss ICH als Fahrer mich rechtfertigen WARUM ich SoRe in Anspruch genommen hab ^^

    MfG Fabsi

    P.S.: Und immer dran denken: "Dienstanweisungen" die gegen geltende Gesetze verstoßen sind null und nichtig...

  7. #7
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    Zitat Zitat von Diggi
    Beispiel: Müller hat Probleme mit seinem Bein, ruft nen RTW, das Ganze wird eine RTW_Einweisung. Man fährt mit Sosi hin und Nachbar Meier sieht wie Müller in den RTW humpelt und dabei gar kein schmerzverzerrtes Gesicht macht.
    1) wenn Müller der LST glaubhaft macht das es sich um einen Notfall handelt, die LST einen Notfall anlget und ich Notfallmäßig dort hin fahre (auch gegen die Einbahnstraße), vor ORt Müller aber nur einen eingewachsenen Zehennagel hat und ans AUto läuft ist das zwar ärgerlich, aber absolut legitim. Was X Y Z sagt -> mir Wurst

    B.T.W. ich fuhr schon zu gemeldeten reanimationen die dann ans Auto gelaufen sind ...

    2) Müller ruft an und hat Schmerzen im Bein. Die Leitstelle schickt mich zu einem Krankentransport.

    Müller wohnt jetzt in einem Altenheim, bei dem ich immer vergesse das die Kurze Anfahrt 15m gegen gut ausgebaute, einsehbare EBS ist. Alternative geht einmal quer durchs Dorf. Also fahre ich das kurze Stück gegen die Einbahnstraße -> who Cares

    es gibt bei uns eine Stück (15m), das eigentlich
    a) Einbahnstraße
    b) nur für Busse ist

    das wird von uns jedesmal benutzt weil es einfach patientenschonender ist.

    Zitat Zitat von Oliver1974
    Wenn der Disponent Sosi anordnet wird es angeschalten, wenn nicht wird je nach Meldungsbild oder Lage nachgefragt, wird dann Sosi verneint,dann wird weiter ohne gefahren.
    Bei uns viel einfacher

    1) Der FME klingelt -> i.d.R. Notfall sofern nix dazugesagt wird
    2) Telefon -> dort wird dann gesagt ob Notfall oder Transport
    Zitat Zitat von Oliver1974
    Also bei uns im Landkreis ist die Leitstelle als einzigstes Weissungsbefugt
    Der Fahrer sei es auf KTW, RTW oder NEF sind zwar verantwortlich bei Sosi, dürfen aber per Dienstverfügung nicht entscheiden ob mit oder ohne.
    Also darf der NA nicht anweisen das mit Signal gefahren wird. Oder du wenn du siehst das es dem pat schlechter geht ?

    Was wenn die LST anweist während der Anfahrt einen roten Hut mit grünen Federn zu tragen?

    Was ist wenn es eine Dienstanweisung gibt, das die HDM nur noch mit den Füßen gemacht werden darf ?

    Zitat Zitat von Mein Opa, Gott hab ihn seelig
    man muss seine Rechte kennen
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  8. #8
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    Zitat Zitat von hannibal
    Was ist wenn es eine Dienstanweisung gibt, das die HDM nur noch mit den Füßen gemacht werden darf ?
    Hehe, dass gabs auf nem RettSan-Lehrgang in Mainz mal *g*

    Der "Schüler" war eiskallt der meinung, dass es so richtig ist und es nicht anders gemacht werden soll ^^

    Der durfte dann am ersten Tag schon wieder fahren :D

    Aber des Krasseste war, dass in seinem Auto alles vom RTW drin war, ok die Patiententrage hat gefehlt ;)

    MfG Fabsi

    P.S.: Das hat jetz gejuckt in den Finger :D

  9. #9
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    So ich setzt jetzt noch eins drauf, nicht das die Sache hier zu einfach werden würde :-)

    Folgender Sachverhalt angenommen.

    Ihr werdet alarmiert als RTW zur hilflosen Person zur Zeit des Berufsverkehrs am Morgen. Der Disponent entscheidet auf Grund des Meldebildes, welches der Anrufer schildert, dass ihr erstmal allein hinfahrt, ohne Notarzt und ohne Signal. Soweit so gut. Dann kommt ihr in die Nähe des Einsatzorts und seht die hilflose Person Höhe der gemeldeten Hausnummer regungslos auf dem Gehweg liegen, sonst ist niemand mehr da. Die Person liegt noch gut 50 Meter von euch entfernt, aber der kürzeste Weg ist eine Einbahnstraße. Der reguläre Weg würde ein Umweg von ca. 1 km machen.
    In diesem Moment, müsst ihr vom schlimmsten Fall ausgehen, sprich Kreislaufstillstand beim Patient. Da ihr Garantenstellung habt, müsst ihr alles dafür tun, dass der Tod des Patienten nicht eintritt. Und dazu gehört in diesem Moment, dass ihr eucht über die "Weisung" der Leitstelle hinwegsetzt, und euch so schnell wie möglich zum Patienten begebt, um diesem Hilfe zu leisten. Denn ihr tragt aus eurer Garantenstellung heraus Verantwortung, welche die Leiststelle in diesem Moment nicht hat. Also ggfs Signal an, entgegen der Einbahnstraße rein und zum Patient. Ist der schon tot, habt ihr alles in eurer Macht stehende getan, um dem P zu helfen, tatsächlich konntet ihr nichts mehr tun.
    Und nun der Knackpunkt: Wäret ihr mit dem Wissenstand (mögliche Reanimation), den Umweg gefahren, weil LtS sagt ohne SoRe, würde die zumindest theoretische Möglichkeit bestehen, dass der Patient genau in diesem Zeitraum verstorben ist, in dem ihr Pflichtwidrig den Umweg gefahren seid. Das würde zumindest theoretisch den Verdacht der Fahrlässigen Tötung durch Unterlassen begründen und somit ein Strafverfahren nach sich ziehen.

    Was ist nun besser? Strafverfahren oder sich mal über die Weisung der LtS hinwegsetzen? SChließlich können sich Disponeten auch irren oder auf Grund des Anrufes nur mangelhafte Informationen gewinnen (Deutschkurse sollten zur Pflicht werden!!!)

    Gruß
    Hilfe! Ich weiß nicht was ich hier reinschreiben soll!?...

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