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Thema: Anspruchnahme Sonderrechte ohne Leitstellenanweisung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    22.11.2005
    Beiträge
    467
    Zitat Zitat von CarstenDO
    ...Es ist unmöglich, dass dann manche auf den Fahrzeugen denken sich über die Anweisung hinwegsetzen zu können nur weil das Einsatzstichwort ja was größeres sein könnte.
    //Späßle mach an//
    Wir fahren doch so gerne mit Blauerundumleuchte und Musik daher ist uns jedes mittel recht um´s an zu machen
    //Späßle mach aus//

    Daher gibt es diese Anweisungen !!! :-(

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  2. #2
    Registriert seit
    06.04.2007
    Beiträge
    132
    @ hannibal:

    Also ich geh erstmal davon aus das der Disponent durch die Annahme des Notrufes mehr Ahnung hat als ich und bei uns haben die alle eine rettungsdienstliche Ausbildung und sind im aktiven RD.

    Ansonsten kennst du unsere Feuerwehr nicht. Wir haben in der Woche für Aachen 10 RTWs besetzt ( 250.00 einwohner ) mit 2 NEFs + 2 Reserve-NAs

    So viel läuft eigentlich parallel nicht ein.
    Sicher fährst du mitm KTW auch mal nicht nur die Oma Brömmelkamp vom KH zurück ins Altenheim sondern hast auch Einweisungen ect. aber wirklich nur extrem selten einen richtigen Notfall oder einen Grund, die Lampen anzumachen.
    Und die Liste was m.M. nach auf den KTWs fehlt ist fast länger als die, was drauf ist. Aber wie gesagt, da sie seltenst für Notfälle gebraucht werden machts nix.

    Beispiel: Apoplex, wichtigstes Ziel ist schnell ins KH mit Stroke zu kommen, der Pat. braucht i.d.R. nur Sauerstoff und nen schnellen Transport.
    Das könnte man demzufolge in vielen Fällen auch mitm KTW fahren, hier kommt immer RTW mit NA.
    Von daher würde sich ein KTW schön Ärger einhandeln, auch wenn er es eigentlich dürfte.

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