
Zitat von
feuerwehrmann84
...Das mit deinen Beispiel würde ich als Rechtfertigender Notstand deklarieren, ...
Warum rechtfertigender Notstand? Du weißt schon was das ist und wie es angewendet wird? (Rechtfertigender Notstand ist NICHT, wenn man in der Not steht und sich dabei rechtfertigt *g* :-) )
Du brauchst keinen rechtf. Notstand. Zu was auch? Du kannst es doch über 35 (5a) StVO begründen. Wie in dem Fall erachte ich die höchste Eile (für Def und Fallbezug hab ich jetzt keinen Bock) als gegeben. Und die Gefahr schwerer Gesundheitlicher Schäden sollten von qualifizierten Rettungsdienstmitarbeiten auch begründet werden können.
Auch wenn die Leitstelle über die grundsätzliche Anwendung von Sondersignal entscheidet, bleibt es dennoch dem Fahrer überlassen, wie z.B. hier im vorliegenden Fall in Einzelfällen SoRe nach 35 StVO in Anspruch zu nehmen, sprich entgegen der Einbahnstraße zu fahren wenn ich den Patienten schon liegen seh.
Gruß...
Hilfe! Ich weiß nicht was ich hier reinschreiben soll!?...