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Thema: Anspruchnahme Sonderrechte ohne Leitstellenanweisung

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  1. #1
    Registriert seit
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    ich passe es der gegebenheit an
    ist es ein wohngebiet oder mitten in der nacht fahre ich ohne sosi an
    ist es eine belebte strasse mache ich sonderrechte an

    rechtfertigung? es ist halt so
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  2. #2
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    264
    Sofern die Straße wirklich ruhig ist und breit genug, dass es relativ ungefährlich ist, fahr ich die 20 Meter gegen die Einbahnstraße. Macht dann echt irgendwie ein blödes Bild, wenn der Patient einen schon sieht und man erst nochmal um den Block fährt.

    Wenn jemand muckt, für mich hat die Situation von weitem einfach so ausgesehen, als sei der Patient akut gesundheitsgefährdet, dass gegenteil wird mir wohl keiner beweisen können.

  3. #3
    Mauri Gast
    Ich würde gegen die Fahrtrichtung einfahren, natürlich mit SoSi.
    Rechtfertigen würde ich das ganze damit, dass der Fahrer über den Einsatz von SoSi entscheidet und nicht wie irrtümlicherweise oft behauptet wird die Leitstelle.

    So hab's ich zumindest gelernt!

  4. #4
    Registriert seit
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    2.942
    Beachtet werden muss, dass es in den utnerschiedlichen Ländern, z.T. in den verschiedenen Labndkreisen, unterschiedlich sein kann, ob die Leitstelle weisungsberechtigt ist (Stichwort Trägerschaft usw.).

  5. #5
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    146
    Bei uns ist die LST weisungsbefugt.

    Rechtlich gesehen ist aber der Fahrer über den Einsatz von SoSi verantwortlich. Wenn er sich nicht an die Weisung der RLST hält, macht er sich höchstens disziplinarisch "strafbar".

    Philipp

  6. #6
    Registriert seit
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    Servus!

    Wenn es die Situation erfordert: Da Blitz schon läuft würde ich Donner dazuschalten, die LSt über die Anwendung desselbigen informieren und gut.

    Gruß
    Alex
    Geändert von Quietschphone (11.05.2007 um 14:58 Uhr)
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  7. #7
    Registriert seit
    24.07.2006
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    155
    Hallo,
    zuletzt hat immer noch der Fahrer die Verantwortung über sein Fahrzeug und damit über die Nutzung des Sonderrechts, da auch dieser für evtl. auftretende Unfälle gerade stehen muss.

    Die Weisungsbefugnis der Leitstelle hat im Bezug auf die Alarmfahrt im Grunde nichts zu tun.
    Sie kann einen Vorschlag geben, am Ende entscheidet trotzdem die Besatzung.

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