Hallo,
zuletzt hat immer noch der Fahrer die Verantwortung über sein Fahrzeug und damit über die Nutzung des Sonderrechts, da auch dieser für evtl. auftretende Unfälle gerade stehen muss.
Die Weisungsbefugnis der Leitstelle hat im Bezug auf die Alarmfahrt im Grunde nichts zu tun.
Sie kann einen Vorschlag geben, am Ende entscheidet trotzdem die Besatzung.