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Thema: Anspruchnahme Sonderrechte ohne Leitstellenanweisung

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  1. #1
    Registriert seit
    06.04.2007
    Beiträge
    132
    Nunja wer das genau entscheited steht afaik nirgends.

    Es geht halt darum das Menschenleben in Gefahr sein muss..
    Da die LSt. i.d.R. die Notrufe annimmt, vertraue ich dieser und verhalte mich demensprechend erst nach Alarmschreiben.

    Wenn ich nun aber so dicht an der Einsatzstelle bin das ich mehr weiss als die LSt. und mir selber ein ( ggf. vollkommen anderes ) Bild mache isset mein Bier.

    Aber Fakt ist das ich den RTW fahre, ich drück auf den Knopf für die SoSi und ich bau im Schlimmsten Fall den Unfall und keiner ausser LSt.

    Und solange nichts passiert und ich nicht gerade fahre wie ein Superidiot wirds keinen großartig interessieren.

  2. #2
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    4.425
    Hey Leute!

    Wenn es lediglich 25m entgegen der Richtung in einer Einbahnstraße sind, dann würde ich da einfach so durchfahren, wenn ich den Patienten eh schon sehen kann. Ich habe auch Sonderrechte ohne blaues Blinklicht und Sondersignal.

    Ansonsten gilt die Leitstelle bei uns IMMER für Weisungsbefugt auf der ANFAHRT zum Einsatzort.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

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