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Thema: Anspruchnahme Sonderrechte ohne Leitstellenanweisung

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  1. #1
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    Servus!

    Wenn es die Situation erfordert: Da Blitz schon läuft würde ich Donner dazuschalten, die LSt über die Anwendung desselbigen informieren und gut.

    Gruß
    Alex
    Geändert von Quietschphone (11.05.2007 um 14:58 Uhr)
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  2. #2
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    155
    Hallo,
    zuletzt hat immer noch der Fahrer die Verantwortung über sein Fahrzeug und damit über die Nutzung des Sonderrechts, da auch dieser für evtl. auftretende Unfälle gerade stehen muss.

    Die Weisungsbefugnis der Leitstelle hat im Bezug auf die Alarmfahrt im Grunde nichts zu tun.
    Sie kann einen Vorschlag geben, am Ende entscheidet trotzdem die Besatzung.

  3. #3
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    kommt drauf an, wenn es ein Wohngebiet ist und die Einbahnstraße in erster Linie als Verkehrsberuhigung würde ich, nur um Zeit zu sparen, vorsichtig
    gegen die Fahrtrichtung fahren. Vor allem wenn ich das Anwesen schon sehe und der andere Weg deutlich weiter ist .
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  4. #4
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    Nunja wer das genau entscheited steht afaik nirgends.

    Es geht halt darum das Menschenleben in Gefahr sein muss..
    Da die LSt. i.d.R. die Notrufe annimmt, vertraue ich dieser und verhalte mich demensprechend erst nach Alarmschreiben.

    Wenn ich nun aber so dicht an der Einsatzstelle bin das ich mehr weiss als die LSt. und mir selber ein ( ggf. vollkommen anderes ) Bild mache isset mein Bier.

    Aber Fakt ist das ich den RTW fahre, ich drück auf den Knopf für die SoSi und ich bau im Schlimmsten Fall den Unfall und keiner ausser LSt.

    Und solange nichts passiert und ich nicht gerade fahre wie ein Superidiot wirds keinen großartig interessieren.

  5. #5
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    4.425
    Hey Leute!

    Wenn es lediglich 25m entgegen der Richtung in einer Einbahnstraße sind, dann würde ich da einfach so durchfahren, wenn ich den Patienten eh schon sehen kann. Ich habe auch Sonderrechte ohne blaues Blinklicht und Sondersignal.

    Ansonsten gilt die Leitstelle bei uns IMMER für Weisungsbefugt auf der ANFAHRT zum Einsatzort.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

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