Zitat Zitat von NWD
ich wiederhol mich mal:

In der StVO steht nirgends wer das zu entscheiden hat. Sobald Menschenleben in Gefahr ist, darf ich Sonder / Wegerechte wahrnehmen. Fertig?!

Und die Entscheidung würde ich immer dem überlassen der
a) am besten informiert ist
b) und ggf. besser ausgebildet
trifft das bei einem Disponent immer zu ?

Zitat Zitat von NWD
Es gibt aber wohl die Möglichkeit das die Leitstelle informiert werden soll / muss aufgrund einiger anderer Dienstanweisungen

z.B. werden bei uns Notfallpat. grundsätzlich nicht per KTW mit Alarm gefahren sondern der KTW hat dann nen RTW nachzufordern. Das is bei unseren KTWs auch besser *g*
EN 1789. GMV beachten etc. Irgendwann hast du dir die RTW´s für die leichten Notfälle verbraten und fährst zu den dicken Sachen mit dem KTW.
Ausserdem wird es immer Situationen geben die so heikel sind das sie mit einem KTW notfallmäßig gefahren werden können / müssen aber ein RTW Overdressed wäre

Zitat Zitat von NWD
Ebenso müssen RTWs ohne NA dabei ihre SoSi-Fahrt "anmelden" da i.d.R. ein Arzt geschickt wird.
( Ausnahmen gibts natürlich immer mal wieder )
anmelden. Aha. Und dann genehmigt die LST das?
Ich informiere, ggf per Telefon und dann entscheide ich ob ich einen Dr. brauche. Und btw was machen RS die SOSI auf dem KTW selbstständig nutzen wollen
Zitat Zitat von NWD
i
Klar könnte ich mich da drüber hinwegsetzen ( StVO würde das zulassen ) nur hab ich dann eben intern was am Hals.
Hast du nicht mit dem §35 u §38StVo und ggf §34 StGb bist du immer auf der richtigen Seite.
Zitat Zitat von NWD
i
Und unsere LSt würde NIE eine SoSi-Entscheidung eines Arztes in Frage stellen.
Wenigstens was

Zitat Zitat von fabicard
Kleiner Tip zum Meldebild "Hilope"
HILOPE ist immer ein Notfall. Also erst gar nicht fragen