
Zitat von
telemanne
ann kommt ihr in die Nähe des Einsatzorts und seht die hilflose Person Höhe der gemeldeten Hausnummer regungslos auf dem Gehweg liegen, sonst ist niemand mehr da. Die Person liegt noch gut 50 Meter von euch entfernt, aber der kürzeste Weg ist eine Einbahnstraße. Der reguläre Weg würde ein Umweg von ca. 1 km machen.
In diesem Moment, müsst ihr vom schlimmsten Fall ausgehen, sprich Kreislaufstillstand beim Patient. Da ihr Garantenstellung habt, müsst ihr alles dafür tun, dass der Tod des Patienten nicht eintritt. Und dazu gehört in diesem Moment, dass ihr eucht über die "Weisung" der Leitstelle hinwegsetzt, und euch so schnell wie möglich zum Patienten begebt, um diesem Hilfe zu leisten. Denn ihr tragt aus eurer Garantenstellung heraus Verantwortung, welche die Leiststelle in diesem Moment nicht hat. Also ggfs Signal an, entgegen der Einbahnstraße rein und zum Patient. Ist der schon tot, habt ihr alles in eurer Macht stehende getan, um dem P zu helfen, tatsächlich konntet ihr nichts mehr tun
Und nun der Knackpunkt: Wäret ihr mit dem Wissenstand (mögliche Reanimation), den Umweg gefahren, weil LtS sagt ohne SoRe, würde die zumindest theoretische Möglichkeit bestehen, dass der Patient genau in diesem Zeitraum verstorben ist, in dem ihr Pflichtwidrig den Umweg gefahren seid. Das würde zumindest theoretisch den Verdacht der Fahrlässigen Tötung durch Unterlassen begründen und somit ein Strafverfahren nach sich ziehen.